Das Bundesverfassungsgericht wird sein Urteil im Streit um Eilklagen zum Euro-Rettungspaket erst am 12. September verkünden. Dies teilte das Gericht am Montag in Karlsruhe mit. Es wird erwartet, dass die Richter wegen des Zeitdrucks bei der Bewältigung der Euro-Krise schon dann deutlich machen, ob Fiskalpakt und Rettungsschirm ESM verfassungsgemäß sind.
Das Gesetz für den Rettungsschirm ESM hatte ursprünglich bereits am 1. Juli in Kraft treten sollen, wurde aber wegen mehrerer Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verschoben. Mit den Eilanträgen wollen die Kläger verhindern, dass Bundespräsident Joachim Gauck die Ende Juni von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Ratifizierungsgesetze für ESM und Fiskalpakt unterzeichnet, noch bevor das Verfassungsgericht in der späteren Hauptverhandlung in der Sache entscheidet.
Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle hatte bereits in der mündlichen Verhandlung am 10. Juli andeutet, dass über mehr als die in Eilverfahren übliche reine Abwägung der Folgen einer einstweiligen Anordnung entscheiden werde. Wegen der internationalen Bedeutung des Urteils könnte womöglich ein "Zwischenverfahren mit vertiefter summarischer Prüfung" klären, ob der Euro-Rettungsschirm ESM und der Fiskalpakt verfassungskonform sind, hatte Voßkuhle gesagt. Solch eine Entscheidung ist eigentlich dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte dieses angekündigte Zwischenverfahren in der Verhandlung begrüßt und zugleich vor einer weiteren Verzögerung der Entscheidung wegen dann drohender "wirtschaftlicher Verwerfungen mit nicht absehbaren Folgen" gewarnt.
Die Bundesregierung wollte den Termin nicht kommentieren. Die Regierung nehme sie mit allem gebotenen Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht zur Kenntnis, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert lediglich in Berlin.
Der SPD-Abgeordnete Thomas Oppermann begrüßte die frühe Terminbekanntgabe. Das Gericht habe klar erkennen lassen, dass ihm die Dimension der zu entscheidenden Fragen absolut bewusst ist. Jeder sollte sich deshalb hüten, Druck auf das Gericht auszuüben, erklärte Oppermann.

