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    Karlsruhe prüft Grundleistungen für Asylbewerber

    Karlsruhe (dapd). Das Bundesverfassungsgericht wird am 20. Juni 2012 über den Mindestunterhalt für Asylbewerber verhandeln. 1993 wurden in Deutschland die Geldleistungen für Asylbewerber abgesenkt. Die Beträge, die auch für Kriegsflüchtlinge gelten, sind seither unverändert geblieben und liegen nach Berechnung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen um 31 Prozent unter dem Existenzminimum.

    Das Gericht hat deshalb die Vorschriften dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts zur Prüfung vorgelegt. In einem der Verfahren geht es um einen geduldeten Ausländer, der eine Grundleistung von 224, 97 Euro monatlich erhält.

    dapd

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