Das Bundesverfassungsgericht hat die deutschen Milliardenhilfen für Griechenland für rechtens erklärt und Regeln für künftige Euro-Hilfen aufgestellt. In ihrem Urteil ordneten die Karlsruher Richter an, dass die Bundesregierung weitere Rettungsaktionen nicht mehr ohne Zustimmung des zuständigen Bundestagsausschusses unternehmen kann. Regierung und Opposition begrüßten das Urteil.
Die Richter gelangten zu dem Schluss, dass die Anfang Mai vom Bundestag gebilligten deutschen Bürgschaften für Griechenland in Höhe von 22,4 Milliarden Euro und auch die kurz darauf beschlossene Beteiligung am Euro-Rettungsschirm mit 123 Milliarden Euro mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die Kläger, eine Gruppe von Professoren sowie der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler, hatten argumentiert, dass die Milliardensummen die Haushaltsplanungen des Bundestags extrem belasten und das Parlament seiner Gestaltungsrechte berauben würden.
Die Verfassungshüter unterstützten dagegen die Auffassung der Bundestagsmehrheit, dass die Milliardenhilfen für den Bundeshaushalt tragbar seien. Dies gelte auch für die Erwartung des Parlaments, dass sich bei einem Totalverlust der Kredite der Ausfall über Einnahmesteigerungen, Ausgabenkürzungen und Staatsanleihen kompensieren lasse. Eine Obergrenze der Kreditvergabe zogen die Richter nicht. Sie sei erst erreicht, wenn die Haushaltsautonomie "für einen nennenswerten Zeitraum nicht nur eingeschränkt würde, sondern praktisch vollständig leerliefe", heißt es im Urteil.
Die Karlsruher Richter verpflichteten die Bundesregierung allerdings dazu, vor allen weiteren Aktionen zur Rettung des Eurso die Zustimmung des Haushaltsausschusses des Bundestags einzuholen. Jede finanzielle Hilfe "größeren Umfangs" müsse zuvor vom Bundestag im Einzelfall bewilligt werden.
Regierung und Opposition begrüßten die Ausweitung der parlamentarischen Mitbestimmungsrechte, lieferten sich in der Haushaltsdebatte des Bundestags aber einen scharfen Streit über die Europapolitik der Koalition. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sah ihren Kurs durch das Urteil "absolut bestätigt". Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sagte, die Debatte über die Verfassungsmäßigkeit sei "hoffentlich jetzt beendet". Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) erklärte: "Gewinner ist die parlamentarische Demokratie." Außenminister Guido Westerwelle (FDP) sagte, das Urteil "stärkt der Verhandlungslinie der Bundesregierung in Europa den Rücken".
Die Opposition sprach Merkels Regierung die Kraft zur Lösung der Euro-Schuldenkrise ab. Die Koalition habe die Orientierung verloren und finde "die Rückkehr zur Realität" nicht mehr, sagte SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier. "Deutschland hat die schwächste Regierung seit Jahrzehnten", sagte Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin. Der Fraktionschef der Linkspartei, Gregor Gysi, sagte: "Ihre Regierung, Frau Bundeskanzlerin, ist am Ende. Sie laufen nur noch den Banken hinterher."
Koalitionsvertreter warfen SPD und Grünen vor, 2004 zur Zeit der rot-grünen Regierung den EU-Stabilitätspakt aufgeweicht zu haben. Dies sei "unverzeihlich", sagte Westerwelle im Bundestag. Unionsfraktionschef Volker Kauder sagte: "Sie haben einen großen Unsinn gemacht."
Als erstes Parlament in der Eurozone billigte derweil die französische Nationalversammlung das zweite Hilfspaket für Griechenland. Das Hilfspaket wurde wie erwartet mit den Stimmen der konservativen Regierungsmehrheit durchgewunken, die oppositionellen Sozialisten enthielten sich. Die Debatten und die Abstimmung gingen in kurzer Zeit über die Bühne. Am Donnerstag soll der Senat über das Hilfspaket abstimmen; Frankreich dürfte dann das erste Land werden, in dem das neue Hilfspaket für Griechenland verabschiedet wurde.


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