Der goldfarbene Schoko-Osterhase mit rotem Halsband der Firma Lindt ist hierzulande zwar sehr beliebt. Doch europaweit ist er bei weitem nicht in aller Munde und einschlägig bekannt und kann deshalb auch nicht als europaweite Marke geschützt werden, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag verkündeten Urteil in Luxemburg entschied. (Az: C-98/11 P)
Die Chocoladenfabriken Lindt & Sprüngli hatten geklagt, weil das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt der dreidimensionalen Form des Schokohäschens und seiner äußeren Aufmachung einen EU-weiten Markenschutz verweigert hatte. Laut Urteil konnte Lindt aber nicht nachweisen, dass der europäische Durchschnittsverbraucher vom Äußeren des Hasen auf dessen Hersteller schließe und die Unterscheidungskraft zwischen dem Lindt- und anderen Häschen deshalb auch nicht groß genug ist.

