Die gute Konjunktur und die Arbeitsmarktreformen haben die Kosten der Arbeitslosigkeit in Deutschland binnen sechs Jahren um 32 Milliarden Euro reduziert. Von im Jahr 2005 noch 88 Milliarden Euro verringerten sich die Aufwendungen der öffentlichen Haushalte für die Arbeitslosigkeit bis zum Jahr 2011 um mehr als ein Drittel auf 56 Milliarden Euro, wie eine Studie des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung ergab.
Auch in diesem Jahr sei mit einem weiteren Rückgang der Ausgaben zu rechnen, allerdings sehen die Arbeitsmarktforscher wegen der konjunkturellen Risiken keinen Spielraum für niedrigere Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.
Die Kosten der Arbeitslosigkeit für die öffentlichen Haushalte setzen sich aus mehreren Blöcken zusammen. Mehr als die Hälfte der Ausgaben machten direkte Zahlungen etwa für Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II (Hartz IV) aus, hierfür wurden 31 Milliarden der insgesamt 56 Milliarden Euro des Vorjahres aufgewendet.
Dazu kamen 25 Milliarden Euro an Einnahmeausfällen bei Steuern und Sozialbeiträgen. So nahm der Staat wegen der Arbeitslosigkeit knapp zehn Milliarden Euro weniger an Steuern ein, der Großteil davon Lohn- und Einkommenssteuer. Die Rentenversicherung hatte Beitragsausfälle von neun Milliarden Euro, die Krankenversicherungen von vier Milliarden Euro und der Bundesagentur für Arbeit entgingen fast zwei Milliarden Euro.


