Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung gekippt, der die Haltung von Hühnern in sogenannten Kleingruppen-Käfigen noch bis 2035 erlauben sollte. "Das ist ein guter Tag für den Tierschutz in Deutschland", erklärte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD). "Eine derart lange Übergangsfrist wäre absurd gewesen, zumal so ein Käfig bereits nach acht Jahren abgeschrieben ist", fügte Beck an.
Auch die Grünen begrüßten die Entscheidung der Länderkammer. "Die Verordnung, die Käfighaltungen bis zum Jahr 2035 im Bestand geschützt hätte, widerspricht massiv dem Tierschutzgedanken", erklärte der agrarpolitische Sprecher der Grünen im Bundstag, Friedrich Ostendorff. Notwendig sei ein Gesetz, das die Minimierung des Tierleides zum Ziel habe "und sich nicht an den wirtschaftlichen Interessen der Agrarindustrie orientiert".
Auf Kritik stieß die Entscheidung des Bundesrats bei der FDP. Ein Ausstieg aus der Kleingruppenhaltung ohne Übergangsfrist habe "verheerende Folgen für die Geflügelhalter", warnte der tierschutzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Hans-Michael Goldmann. Kürzere Übergangsfristen führten dazu, dass die Tierhalter ihre Produktionsstätten noch schneller ins Ausland verlegten. "Damit ist also weder dem Tierschutz noch den deutschen Geflügelhaltern gedient", kritisierte Goldmann.
Mit der nun gescheiterten Legehennenverordnung wollte die Bundesregierung auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgericht reagieren. Dieses hatte im Dezember vergangenen Jahres festgestellt, dass die alte Verordnung weder formalen Anforderungen noch dem inzwischen im Grundgesetz verankerten Tierschutz gerecht wird. In der Neufassung der Verordnung sollte eine Hühnerhaltung in Kleingruppen noch bis 2035 erlaubt sein. Die Bundesregierung hat nun Zeit, bis Ende März einen neuen Entwurf vorzulegen.


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