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    Lebenslänglich für drei Wehrmachtssoldaten in Italien

    Drei weitere Männer in Berufungsprozess freigesprochen

    In einem Berufungsprozess wegen eines NS-Massakers in Italien ist die lebenslängliche Haftstrafe für drei ehemalige Wehrmachtssoldaten bestätigt worden. Der Militärberufungsgerichtshof in Rom erhielt die Urteile einer Vorinstanz gegen Georg Karl W. (90 Jahre), Alfred L. (87 Jahre) und Wilhelm S. (92 Jahre) aufrecht. Drei weitere Deutsche im Alter von 93 bis 95 Jahren wurden freigesprochen. Bei dem Prozess ging es um ein Massaker an hunderten Zivilisten im Nordosten Italiens am 18. März 1944.

    Ein Gericht in Verona hatte im Juli 2011 insgesamt neun ehemalige Mitglieder der Division "Hermann Göring" wegen des Massakers an Bewohnern der Dörfer Monchio, Susano und Costrignano bei Modena schuldig gesprochen. Drei der Verurteilten starben in der Zwischenzeit. Zwei Kompanien der Division hatten bei Masskern ab dem 18. März 1944 insgesamt 400 Menschen getötet. Die Taten nahe Modena und später dann südlicher in der Toskana waren nach Angriffen der italienischen Widerstandsbewegung auf Wehrmachtssoldaten mit drei deutschen Toten angeordnet worden.

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