Im Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder seiner beiden Töchter hat die Staatsanwaltschaft in Potsdam am Dienstag eine lebenslange Haftstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Staatsanwalt Peter Petersen hielt den wegen zweifachen Mordes angeklagten 41-jährigen Dänen Peter-Thue R. für überführt. Er beschuldigte ihn außerdem der "schwer zu überbietenden Grausamkeit" und der Heimtücke bei der Ermordung seiner neun und zehn Jahre alten Töchter.
R. soll im August 2011 unweit von Nauen in Brandenburg seinen Wagen auf einem Waldweg abgestellt und in Brand gesetzt haben. Seine neun und zehn Jahre alten Töchter sollen auf der Rückbank gesessen und geschlafen haben, nachdem ihnen der Vater ein Schlafmittel verabreicht hatte. Hintergrund war demnach ein Sorgerechtsstreit. Ein Gericht hatte der Ex-Frau des Angeklagten kurz zuvor das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder zugesprochen, wie der Staatsanwalt sagte.
Petersen nannte als Grund für das mutmaßliche Verbrechen die Absicht des Angeklagten, seiner geschiedenen Frau zu schaden. Er habe seine Ex-Frau so treffen wollen, "wie man einen Menschen nur treffen kann", sagte der Staatsanwalt.
Das psychiatrische Gutachten habe erwiesen, dass R. voll schuldfähig sei. Er habe die Tat geplant und die Arglosigkeit seiner Kinder ausgenutzt. Petersen unterstrich, dass die verabreichten Schlaftabletten keine schmerzstillende Wirkung gehabt hätten. "Ich persönlich hoffe sehr, dass Sie die Todesschreie Ihrer Kinder nie mehr aus den Ohren bekommen", sagte der Staatsanwalt.
Demnach starben die Kinder an einer Rauchgasvergiftung und Verbrennungen vierten Grades am ganzen Körper. Petersen widersprach der Aussage des Angeklagten, dass er sich gemeinsam mit den Kindern töten wollte. Er habe "keine ernst zu nehmende Absicht gehabt", sich umzubringen. Dafür spreche auch, dass er Rettungssanitätern bereits kurz nach der Tat eine "detailreiche Geschichte aufgetischt" habe, mit deren Hilfe er sich einem Strafprozess habe entziehen wollen.
Vor Gericht hatte R. die Tat gestanden. Am Dienstag verfolgte er das Plädoyer mit unbewegtem Gesicht und Kaugummi kauend. Das Urteil wird am 31. Mai erwartet. Folgt das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts und erkennt die besondere Schwere der Schuld an, ist eine Entlassung von R. nach 15 Jahren Haft nicht möglich.

