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    Lebenslange Haftstrafe für Mord an Tochter und Schwiegersohn

    Oldenburg (dapd). Wegen des Mordes an seiner Tochter und seinem Schwiegersohn muss ein 58-jähriger Mann lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht Oldenburg sah es am Freitag als erwiesen an, dass der aus Pakistan stammende Angeklagte im Oktober 2003 seine damals 20-jährige Tochter und deren 32-jährigen Ehemann erstochen hat. Zudem stellte das Gericht eine besondere Schwere der Schuld fest, da Mehmood A. die Frischvermählten unter dem Vorwand der Versöhnung zu sich nach Hause eingeladen und sie dann erstochen hatte, wie der Vorsitzende Richter Sebastian Bührmann am Freitag bei der Urteilsverkündung sagte.

    Nach dem Plädoyer seines Verteidigers sagte der Angeklagte: "Das, was passiert ist, werde ich mein Leben lang bereuen." Das Urteil nahm er reglos zur Kenntnis, während eine seiner Töchter im Publikum zu weinen anfing.

    Ausschlaggebend für das Urteil sei auch die nicht überzeugende Darstellung der Tat von Mehmood A. gewesen. Der Angeklagte hatte die Tat während des Prozesses zwar eingeräumt, aber bestritten, sie vorsätzlich und nach Plan begangen zu haben. Dagegen sprach jedoch, dass er direkt nach der Tat mit Geld und Pass zum Bahnhof fuhr, nach Amsterdam weiterreiste und von dort nach Pakistan flüchtete. Zugleich beurteilte das Gericht die Aussagen der Zeugen als glaubwürdig, die von den Todesängsten der Tochter vor der Tat berichteten.

    Bührmann warf Mehmood A. vor, er habe ein "grauenvolles Verbrechen" begangen, indem er seine Tochter und ihren Ehemann zunächst freundlich bewirtet und dann erstochen habe. Zehn Stiche in den Oberkörper und den Kopf des Schwiegersohns würden zudem zeigen, dass es sich dabei um eine "von großem Hass und Energie getriebenen Tat" handele. Um seine Tochter habe er sich "nicht eine Sekunde" gekümmert, nachdem er sie mit einem Stich ins Herz niedergestochen hatte.

    Der Richter betonte, die Tochter des Angeklagten sei eine selbstbewusste junge Frau gewesen, die wusste, was sie wollte, und deshalb mit ihrem Vater oft in Diskussionen geraten sei. Letztlich habe ihre alleinige Entscheidung, wen sie heiratet, dazu geführt, dass sie sterben musste. In Deutschland sei es jedoch eine "Selbstverständlichkeit", dass Frauen selbst und ohne Einverständnis anderer entscheiden könnten, wen sie heiraten, betonte der Richter. Er fügte hinzu: "Sie haben Ihrer Tochter und ihrem Mann das Lebensrecht abgesprochen, weil Sie sich in ihrer Ehre verletzt gefühlt haben."

    Da der Pakistani nach seiner Flucht bereits drei Jahren in seinem Heimatland nach Auffassung Bührmanns unter "menschenunwürdigen Verhältnissen" inhaftiert war, wurde ihm die höchstmögliche Anrechnung dieser Zeit auf seine Haft gewährt. Neun Jahre gelten daher bereits als vollstreckt. Mehmood A. saß seit August 2011 in Deutschland in Untersuchungshaft, nachdem er nach Angaben der Staatsanwaltschaft als erster Tatverdächtiger in der Justizgeschichte von Pakistan nach Deutschland ausgeliefert worden war.

    dapd

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