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Lederhosen-Foto verzögerte Wulff-Urteil

Christian Wulff, seine damalige Frau Bettina und Filmunternehmer David Groenewold im Jahr 2008 auf dem Oktoberfest in München. Foto: Felix Hörhager

Ungewöhnliche Situation im Landgericht Hannover: Kurz vor Verkündung des Urteils im Korruptionsprozess gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff stieg das Gericht noch einmal für gut zehn Minuten in die Beweisaufnahme ein.

Grund war ein Beweisantrag der Staatsanwaltschaft, die klären wollte, wie es am Rande des umstrittenen Oktoberfestbesuches zu einem Foto von Wulff in Lederhose kam.

Die Staatsanwaltschaft wollte mit dem Bild beweisen, dass sich Wulff und der mitangeklagte Filmfinancier David Groenewold doch schon am Vorabend des Oktoberfestbesuchs getroffen hatten. Und dass Groenewold Wulff in ein Restaurant eingeladen hatte. Daran konnte sich der damalige niedersächsische Ministerpräsident aber nicht mehr erinnern.

«Ich habe an den Augenblick, der auf dem Foto festgehalten wurde, keine Erinnerung», sagte Wulff. Er wisse nicht mehr, wann und wo das Bild aufgenommen worden sei. Er habe aber festgestellt, dass eine Lederhose nicht zu ihm passe - so etwas habe er zum letzten Mal im Alter von sieben Jahren getragen, sagte das ehemalige Staatsoberhaupt.

Landgericht Hannover Verfahrenseröffnung

Staatsanwaltschaft zum Verfahren

Pressemitteilung Wulff-Anwälte 27.8.2013