Luftfahrtbundesamt will Einsicht in Akten des Copiloten

Ermittler fanden Hinweise auf Krankschreibung des Co-Piloten. Foto: Ingo Wagner

Nach dem Absturz des Germanwings-Airbusses hat das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig beim Aeromedical-Center der Lufthansa um Einsicht in die Akten des Copiloten gebeten.

Das LBA werde die Unterlagen anschließend der französischen Staatsanwaltschaft übergeben, sagte ein LBA-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur.

Die Behörde verwaltet die Lizenzen der Piloten. «Ein Lizenz-Inhaber muss sich ein Mal pro Jahr bei einem zugelassenen Fliegerarzt vorstellen und von diesem immer wieder ein neues Tauglichkeitszeugnis ausgestellt bekommen», so der Sprecher. Das Tauglichkeitszeugnis des Flugmediziners muss dann dem Luftfahrt-Bundesamt vorgelegt werden.

In der Lizenz und im medizinischen Tauglichkeitszeugnis können Auflagen und Einschränkungen eingetragen sein. Das reicht vom Hinweis auf das Tragen einer Brille bis zum Vermerk SIC - der für «besondere regelhafte medizinische Untersuchungen» steht. Auf Anfrage wollte das LBA allerdings nicht bestätigen, ob ein solcher Vermerk auch im medizinischen Tauglichkeitszeugnis des Copiloten gestanden hat.