Neues Meldegesetz soll diese Woche verabschiedet werden

Regelung verlangt Einwilligung für Adressweitergabe

Das neue Meldegesetz, das die Weitergabe von Adressdaten nur mit Zustimmung der Betroffenen erlaubt, soll noch in dieser Woche unter Dach und Fach gebracht werden. Nach der für Donnerstag geplanten Abstimmung im Bundestag soll der Bundesrat die Neuregelung am Freitag billigen, wie in beiden Kammern mitgeteilt wurde. Mit der im Vermittlungsausschuss am Mittwochabend vereinbarten Neuregelung wird ein vom Bundestag im Juni 2012 beschlossene Gesetz korrigiert, das heftige Kritik ausgelöst hatte.

Bürger sollen nach der jetzt beschlossenen Neuregelung künftig ihre Zustimmung zur Weitergabe von Daten entweder generell der Meldebehörde oder individuell einem einzelnen Unternehmen gegenüber erteilen. Die Ämter sollen stichprobenartig überprüfen, ob entsprechende Einwilligungserklärungen vorliegen. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.

Mit dem neuen Gesetz sollen die Bürger zudem vor sogenannten Schattenmelderegistern geschützt werden. So darf ein Unternehmen die Meldedaten ausschließlich für den konkreten Zweck verwenden, für den sie übermittelt wurden. Das geänderte Gesetz soll erst im Mai 2015 in Kraft treten, weil es umfangreiche Vorbereitungsmaßnahmen in den Behörden erforderlich macht.

Das im Juni 2012 zunächst beschlossene Gesetz hatte Aufsehen erregt, weil es nach Ansicht von Kritikern nicht genügend Schutz vor der Weitergabe von Adressdaten durch die Meldebehörden an Privatunternehmen bot. Es war während der Fußball-Europameisterschaft in Anwesenheit von nur wenigen Bundestagsabgeordneten verabschiedet worden. Nach heftigen Protesten sprach sich sogar die Bundesregierung dafür aus, das Gesetz im Bundesrat zu stoppen, was im September vergangenen Jahres geschah.

Mit der Neuregelung sei die Position der Bürger im Melderecht gestärkt worden, sagte SPD-Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann vor Journalisten in Berlin. Die Lobbyinteressen von Adresshändlern würden in dem Gesetz nicht berücksichtigt. "Der skandalöse Versuch der schwarz-gelben Merkel-Regierung, der Werbewirtschaft ein großzügiges Geschenk zu Lasten des Datenschutzes der Bürger zu unterbreiten, ist endgültig gescheitert", erklärte der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz.