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    Mutmaßliche Mörder eines Obdachlosen vor Gericht

    Frankenthal (dapd). Fast fünf Jahre nach dem brutalen Mord an einem Obdachlosen in Ludwigshafen stehen die beiden mutmaßlichen Täter vor Gericht. Zu Prozessbeginn am Mittwoch in Frankenthal (Rheinland-Pfalz) zeigten sich die 23 und 31 Jahre alten Angeklagten geständig und kündigten an, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Sie sollen das auf einer Parkbank schlafende Opfer ohne Grund angegriffen und so schwer misshandelt haben, dass er starb. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten gemeinschaftlich begangenen Mord vor - dies kann mit einer lebenslänglichen Haftstrafe geahndet werden.

    Die beiden Männer hätten sich im Juni 2007 nach dem Konsum von Alkohol dazu entschlossen, einen Menschen "aufzumischen", heißt es in der Anklageschrift. Bewaffnet mit zwei Teleskopschlagstöcken, einer Luftdruckwaffe und einem Messer seien sie auf einen Platz in Ludwigshafen gegangen, der häufig von Obdachlosen besucht wird. Dort hätten sie beschlossen, einen auf der Parkbank schlafenden Mann zu töten. Zuerst hätten mit einem Ast, dann mit den Schlagstöcken auf das sich heftig wehrende Opfer eingeschlagen. Schließlich habe der jüngere der beiden Täter auf den Obdachlosen eingestochen, während der Ältere mit der Luftdruckwaffe auf ihn geschossen habe.

    Das Opfer, ein 50-jähriger polnischer Staatsangehöriger, erlitt 21 offene Kopfverletzungen, einen Schädelbasisbruch und 20 Stichverletzungen. Außerdem wurde durch einen Messerstich die Halsschlagader vollständig durchtrennt. Der Mann starb nach wenigen Minuten aufgrund des massiven Blutverlustes.

    Eine 14-köpfige Sonderkommission hatte jahrelang vergeblich nach den Tätern gesucht. Im vergangenen Sommer stellte sich schließlich einer der Tatverdächtigen selbst der Polizei und nannte auch den Namen des zweiten mutmaßlichen Täters. Beide sitzen seitdem in Untersuchungshaft, sie sind geständig. Zu Prozessbeginn am Mittwoch wurden beide Angeklagten lediglich zur Person vernommen. Ihre Aussagen zur Tat sollen am nächsten Prozesstag folgen, der auf den 27. April festgesetzt ist.

    dapd

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