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Neonazis haben laut Statistik hohe kriminelle Energie

Minister: Neonazis sind Gefahr für ganze Gesellschaft

Neonazis haben einer aktuellen NRW-Statistik zufolge eine hohe kriminelle Energie. Das Archivfoto zeigt eine Demo von Rechtsextremen im Februar dieses Jahres in Dresden

Neonazis haben einer aktuellen NRW-Statistik zufolge eine hohe kriminelle Energie. Auf nahezu jedes bekanntgewordene politisch motivierte Gewaltdelikt von Rechtsextremen kommen zwei weitere Gewaltdelikte ohne politischen Hintergrund, wie Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) in Düsseldorf mitteilte. Dies zeige, dass rechtsextreme Straftäter noch gefährlicher seien als es allein die Zahl der politisch motivierten Taten erkennen lasse.

Seit Anfang 2012 werden in Nordrhein-Westfalen nicht nur die politisch motivierten, sondern alle Straftaten von Rechtsextremisten gesondert ausgewiesen. Eine entsprechende Verbesserung bei der Erfassung der Straftaten hatte Jäger im Zuge eines Acht-Punkte-Programms gegen Rechtsextremismus angeordnet.

Laut der nun vorliegenden Statistik wies die NRW-Polizei im Jahr 2012 insgesamt 556 Rechtsextremisten 1387 Straftaten ohne politischen Hintergrund nach - darunter waren ein Tötungsdelikt, 275 Körperverletzungen sowie 310 Diebstähle und Einbrüche. Zusätzlich zu 31 bekanntgewordenen politisch motivierten Bedrohungen und Nötigungen begingen Rechtsextremisten 107 Bedrohungen und Nötigungen, die nicht politisch motiviert waren. "Das zeigt, dass Rechtsextremisten eine Gefahr für unsere gesamte Gesellschaft sind", warnte Jäger.

Die Straftaten der Rechtsextremen ziehen sich der NRW-Kriminalstatistik zufolge durch das ganze Strafgesetzbuch: Erschleichen von Leistungen, Beleidigungen, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, Sachbeschädigungen, Nötigungen, Diebstahl, Betrug, Körperverletzungen und Bedrohungen sowie Raub- und Sexualdelikte. Zu den politisch motivierte Taten von Neonazis zählen vor allem das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzungen und Verstöße gegen das Versammlungsgesetz.