Neue «Düsseldorfer Tabelle»: Höhere Zahlungen

Das OLG Düsseldorf erläutert die neue Unterhaltstabelle. Foto: Arno Burgi/Symbol

Vom 1. August an gilt eine neue «Düsseldorfer Tabelle», die bundesweit die Zahlungen von getrennt lebenden Vätern oder Müttern für ihre Kinder regelt: Unterhaltspflichtige müssen dann mehr Geld zahlen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf erläutert heute die neue Tabelle, die sich auf die Unterhaltsansprüche von Millionen Trennungskindern auswirkt. Das OLG will die neue Tabelle im Anschluss online stellen.

Nach Angaben des Gerichts steigt beispielsweise der Mindestunterhalt eines Kindes bis Ende des sechsten Lebensjahres von bisher 317 auf 328 Euro im Monat. Damit berücksichtigt die «Düsseldorfer Tabelle» den neuen steuerrechtlichen Kinderfreibetrag von 4512 Euro. Voraussichtlich erhöhen sich zum 1. Januar 2016 die Bedarfssätze erneut. Denn dann steigt der steuerliche Kinderfreibetrag auf 4608 Euro.

Düsseldorfer Tabelle