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    Neuer Prozess gegen Mitglieder der Neonazi-Kameradschaft "Sturm 34"

    Dresden (dapd). Mit dem Ruf nach Milde und der Forderung nach Einstellung des Verfahrens hat in Dresden der neu aufgerollte Prozess gegen fünf mutmaßliche Mitglieder der Neonazi-Kameradschaft "Sturm 34" begonnen. Zum Auftakt vor dem Dresdner Landgericht verwies die Verteidigung am Freitag zur Begründung auf die lange Verfahrensdauer. Zudem hätten sich die Angeklagten inzwischen von der rechtsextremen Szene gelöst und bürgerliche Existenzen aufgebaut. Vier Angeklagte kündigten an, sich am nächsten Verhandlungstag in der Sache zu den Vorwürfen zu äußern.

    In dem Verfahren müssen sich die fünf Männer, die heute zwischen 23 und 44 Jahre alt sind, wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verantworten. Drei sind zudem wegen schwerer Körperverletzungsdelikte angeklagt. Für diese waren sie vom Landgericht Dresden im August 2008 bereits zu Jugendstrafen zwischen zwei und dreieinhalb Jahren verurteilt worden, die teilweise zur Bewährung ausgesetzt wurden.

    Die damalige Kammer sprach sie aber vom Vorwurf frei, bei der Bildung einer kriminellen Vereinigung mitgewirkt beziehungsweise dieser angehört zu haben. Der Bundesgerichtshof folgte dieser Einschätzung nicht. Der BGH befand Ende 2009, es habe eine ausreichende organisatorische Struktur sowie eine gemeinsame politisch-ideologische Grundhaltung gegeben. Das Verfahren wurde daraufhin zur Neuverhandlung an eine andere Kammer des Dresdner Landgerichts zurückverwiesen.

    Nach Verlesung der Anklageschrift forderten die Verteidiger von zwei Angeklagten eine Einstellung des Verfahrens. Seit der Aufhebung eines ersten Urteils des Dresdner Landgerichts durch den Bundesgerichtshof seien mehr als zweieinhalb Jahre vergangen, seit den angeklagten Taten sogar sechs Jahre, sagte Rechtsanwältin Ines Kilian. Sie kritisierte einen "lang andauernden Schwebezustand" für ihren Mandanten als Folge von "staatlich verschuldeter Verzögerung".

    Der Verteidiger eines dritten Angeklagten, der als Rädelsführer gilt, stellte ein Geständnis in Aussicht, wenn im Gegenzug nur eine Bewährungsstrafe verhängt wird. Für zwei weitere Angeklagte wurde gefordert, von einer Strafe abzusehen. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sagte, eine Bewährungsstrafe sei aus ihrer Sicht denkbar. Eine Einstellung des Verfahrens komme aber in keinem Fall in Betracht.

    Die im März 2006 in Mittweida gegründete Kameradschaft "Sturm 34" hatte sich zum Ziel gesetzt, in der Stadt und ihrer Umgebung eine "national befreite Zone" zu errichten, wie es in der Anklage heißt. Durchgesetzt werden sollte das durch Gewalt gegen Linke, Punks oder Ausländer. Durch regelmäßige Patrouillenfahrten, die als "Skinhead-Kontrollrunden" bezeichnet wurden, sollte Angst verbreitet und Macht in der Bevölkerung demonstriert werden. Im Jahr 2007 verbot das sächsische Innenministerium die Kameradschaft und löste sie auf.

    Zuvor hatten Mitglieder nach Erkenntnissen der Ermittler mehrere teils brutale Überfälle auf missliebige Personen verübt. So wurde zu Himmelfahrt 2006 nachts eine Gruppe von acht angeblichen "Ökos" an der Mittweidaer Torfgrube angegriffen. Neun Tage später fielen mehr als 20 Neonazis an einer Tankstelle in Stollberg über einen jungen Mann her, verletzten ihn erheblich und zerschlugen sein Auto. Im Juni 2006 wurde ein Dorffest in Breitenborn überfallen, weil sich dort Punks aufhielten. Die Gruppe trat laut Anklage in militärischer Formation und martialisch gekleidet auf. Bei dem Überfall wurden neun Gäste verletzt.

    Der Prozess wird am 11. Mai mit persönlichen Erklärungen der Angeklagten fortgesetzt. Insgesamt sind bis zum 11. Juni zunächst sieben Verhandlungstermine angesetzt.

    dapd

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