Der verurteilte NS-Verbrecher Heinrich Boere ist mit seiner Anzeige gegen zwei niederländische Fernsehjournalisten gescheitert. Das Amtsgericht in Eschweiler in Nordrhein-Westfalen sprach die beiden Männer vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs und der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes frei, wie ein Gerichtssprecher in Aachen mitteilte.
Das Urteil ist dem Sprecher zufolge noch nicht rechtskräftig, es können Rechtsmittel eingelegt werden. Boere hatte die beiden Journalisten angezeigt, weil sie ihn 2009 lange vor seinem Prozess in Deutschland mit versteckter Kamera an seinem damaligen Wohnsitz in einem Altersheim aufgesucht und ein Gespräch heimlich aufgezeichnet haben sollen.
Die Freisprüche begründete das Gericht nach Angaben des Sprechers im Fall eines der beiden Angeklagten damit, dass gar nicht feststehe, dass er an den strittigen Aufnahmen überhaupt beteiligt war. Bei seinem Kollegen greife der sogenannte unvermeidliche Verbotsirrtum. Das bedeutet, dass ihm nicht bewusst war, dass er gegen Gesetze verstoßen könnte. Er sei davon ausgegangen, dass das öffentliche Interesse an Boere die Aufnahme rechtfertige, erläuterte der Sprecher. Für das Gericht sei es dabei juristisch unerheblich gewesen, ob dies objektiv stimmte.
Der heute 90-jährige ehemalige SS-Mann war im März 2010 vom Landgericht Aachen zu einer lebenslangen Haft wegen Mordes verurteilt worden. Er hatte 1944 während des Zweiten Weltkriegs in den von Deutschland besetzten Niederlanden als Mitglied eines SS-Kommandos drei Zivilisten erschossen. Die Morde gehörten zu einer Vergeltungsaktion, mit der der niederländische Widerstand gebrochen werden sollte. Im Dezember 2011 trat Boere in einem Justiz-Krankenhaus seine Haft an.
Der Fall Boere hatte die Öffentlichkeit in den Niederlanden jahrzehntelang bewegt. Er war nach dem Zweiten Weltkrieg in dem Nachbarland erst zum Tode, dann zu lebenslanger Haft verurteilt worden, konnte aber 1954 nach Deutschland fliehen. Dort lebte er bis zu seinem Prozess im Jahr 2010 unbehelligt von der Justiz. In diese Zeitspanne fällt auch der Besuch der beiden Journalisten in seinem Altersheim.
Auch der von Boere angestrengte Prozess gegen die Reporter sorgte für viel Aufsehen. Die Beklagten reagierten am Donnerstag erleichtert. "Wir sind sehr glücklich. Das ist Pressefreiheit", erklärte der Journalist Jelle Visser.
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüßte das Urteil, bemängelte aber, dass das Gericht sich nicht auf prinzipielle Erwägungen zur Rolle von Journalisten eingelassen habe. "Im Fall von NS-Greueltaten zählt die Aufklärung mehr als die Privatsphäre der Täter. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn das Gericht sein Urteil darauf gestützt hätte", erklärte DJV-Chef Michael Konken.


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