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    Rechtstipp: Baugenehmigung für die Dachterrasse

    Gelsenkirchen (dapd). Auch kleine Änderungen am Baubestand können eine Baugenehmigung erfordern. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied, dass das Flachdach einer Garage nicht zu einer Terrasse ausgebaut werden durfte. Es verbot die Nutzung, und der Besitzer musste das entsprechende Geländer abreißen. Denn es habe keine Baugenehmigung vorgelegen.

    Eine Dachterrasse sei, anders als eine ebenerdige Terrasse, keine unbedeutende bauliche Anlage, so das Gericht. Daher sei eine Baugenehmigung erforderlich. Diese war aber aus rechtlichen Gründen nicht zu erhalten gewesen. (AZ: 5 K 5517/09)

    dapd

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