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    Regierung und KfW regeln Finanzierung von Pflegezeit

    Förderbank vergibt Darlehen für Unternehmen

    Kurz vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Familienpflegezeit am 1. Januar hat die Bundesregierung die letzten Details zur Finanzierung geregelt. Die staatliche Förderbank KfW und das Bundesfamilienministerium schlossen einen Vertrag zur Refinanzierung der Familienpflegezeit. Damit können Unternehmen zinslose Darlehen in Anspruch nehmen, um die von Mitarbeitern genommene Auszeit zu finanzieren.

    Die Betriebe erhalten den zinslosen Kredit nicht direkt von der Förderbank, sondern über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), wie das Ministerium und die KfW Bankengruppe mitteilten. Je nach Bedarf wird das Amt das Geld bei der KfW abrufen und an Unternehmen weitergeben.

    Ab dem kommenden Jahr können Beschäftigte in Deutschland für maximal zwei Jahre ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Wochenstunden reduzieren, um nahe Angehörige zu pflegen. Um auch in dieser Zeit finanziell abgesichert zu sein, erhalten die Betroffenen von ihrem Arbeitgeber eine höhere Vergütung, als ihnen aufgrund ihrer geleisteten Arbeitsstunden eigentlich zustehen würde. Nach Ende der Pflegezeit müssen sie dafür so lange zu geringeren Bezügen arbeiten, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist. Der Arbeitgeber kann seinen finanziellen Ausfall während der Pflegezeit über das staatliche Darlehen decken. In der Phase nach der Pflegezeit zahlt er das Geld dann wieder zurück.

    Die Familienpflegezeit schaffe die Voraussetzungen dafür, "dass Menschen endlich die Chance bekommen, ihren Beruf und die Pflege eines Angehörigen besser miteinander zu vereinbaren", erklärte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe, betonte, mit der Refinanzierung solle "vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern diese neue Maßnahme zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf" ermöglicht werden.

    Schon heute werden mehr als 1,6 Millionen Menschen durch Angehörige und ambulante Dienste zu Hause versorgt. Einen Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit gibt es ab Januar aber nicht. Vor allem Sozialverbände und die Opposition sehen dies als größten Schwachpunkt des Gesetzes.

     

    1 Kommentar

    • Don  •  vor 4 Monaten
      verblödeter schwachsinn ihr unwissenden drecks politiker!ihr seid schon jetzt alle pflegefälle!
    UMFRAGE

    Ist Gauck der richtige Mann für das Amt des Bundespräsidenten?

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