Hier geht es um einen der krassesten Fälle des Justizirrtums. Es trifft keinen Unschuldigen, aber wenn Staatsanwälte Informationen zurückhalten wird es eben noch enger in der Todes-Zelle. Wie man es dreht und wendet: Der Mann müsste längst tot sein:1982 sollte er gehängt werden. 1986 sollte ihn ein Erschießungskommando exekutieren. 1995 war seine Hinrichtung erneut vorgesehen, diesmal mit der Giftspritze. Im April 2001 verließ er das Bezirksgericht von Kootenai im US-Staat Idaho als freier Mann.
Jedes Mal wurde die angesetzte Exekution verschoben. Der Mord wurde 1998 vom eigentlichen Täter gestanden. Aber zur Freilassung führte nicht das Geständnis, sondern ein Fehlverhalten des Staatsanwaltes. Bisher unbekannte Notizen waren aufgetaucht und so entschied ein Bundesberufungsgericht im März, die Notizen hätten zu einem anderen Urteil führen können. Daher müsse der Angeklagte entweder einen neuen Prozess bekommen oder freigelassen werden.
14 Jahre in der Todeszelle, insgesamt 21 Jahre im Gefängnis – das ist eine harte Strafe, auch wenn der Mann einen Mord vertuscht hat. Gemordet hat er nicht. Aber er musste dreimal seine Henkersmalzeit einnehmen und sich aufs Sterben vorbereiten.
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