Richter dürfen Rockern wie etwa der Hells Angels das Tragen ihrer szenetypischen, auch "Kutten" genannten Jacken in Gerichtsgebäuden verbieten. Die "Oberbekleidung" könne bei einem "massenhaften Tragen eine nicht hinnehmbare Machtdemonstration darstellen" und bei der Öffentlichkeit Gefühle der Unsicherheit und Bedrohung hervorrufen, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss entschied.
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