Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht die Datenschutzbedenken gegen das neue Gesetz zum Einsatz von Drohnen in Deutschland ausgeräumt. Die unbemannten Flugkörper dürften nur dann eingesetzt werden, "wenn sie die Vorschriften über den Datenschutz nicht verletzen", erklärte Schaar auf AFP-Anfrage. Eine von ihm empfohlene Ergänzung des Luftverkehrsgesetzes hätten sich die Abgeordneten zu Eigen gemacht. Der Bundestag hatte den Gesetzentwurf am Donnerstagabend angenommen.
Die nun beschlossene Änderung des Luftverkehrsgesetzes anerkennt erstmals auch "unbemannte Luftfahrtsysteme" als Luftfahrtzeuge. Damit dürfen Drohnen den deutschen Luftraum grundsätzlich nutzen, vor einer konkreten Starterlaubnis müssen allerdings weitere Genehmigungen eingeholt werden. Derzeit ist deren Einsatz nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Datenschützer und Grüne hatten auf zusätzliche Vorkehrungen zum Datenschutz bei dem Gesetz gepocht. Mit kamerabestückten Drohnen können auch Menschen aus der Nähe gefilmt werden, ohne dass sie dies bemerken. "Dies ist insbesondere dann problematisch, wenn sie nicht nur für staatliche Zwecke wie zur Umwelt- und Verkehrsbeobachtung, sondern kommerziell von Privaten oder Unternehmen eingesetzt werden", erklärte Schaar. Der ursprüngliche Gesetzentwurf enthielt keine ausdrücklichen Regelungen zum Datenschutz.
Drohnen waren lange nur für militärische Zwecke oder Forschungsmissionen eingesetzt worden. Inzwischen können sie auch zur Verkehrsüberwachung oder Verbrechensbekämpfung genutzt sowie privat erworben werden.


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