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    Schmerzhafte Mutterliebe

    Amerikanerin tätowiert elfjährige Tochter

    Odessa Clay wollte ihrer Tochter nur einen Herzenswunsch erfüllen. So jedenfalls sieht die Frau aus North Carolina das schmerzhafte Geschenk an ihre elfjährige Tochter. Die 30-jährige Kosmetikerin hatte dem Mädchen angeblich auf eigenen Wunsch ein Herz auf die Haut tätowiert. Im Gefängnis wehrt sich Clay gegen Vorwürfe des Kindesmissbrauchs.

    Machte ihrer Tochter ein schmerzhaftes Geschenk: Odessa Clay (Screenshot: WCTI TV)„Sie hat ihr Kind für immer entstellt“, so der für die Verhaftung Clays verantwortliche County Sheriff Bill Sawyer gegenüber der „Huffington Post“. „Deshalb sollte die Frau auch wegen Kindesmissbrauchs angezeigt werden.“ Doch wie es scheint, wird die im September inhaftierte Mutter bald wieder in Freiheit sein. Denn für das Tätowieren eines Minderjährigen, so die Anklage, stehen in North Carolina maximal 60 Tage Haft und eine Geldstrafe von 1000 US-Dollar.

    Clay hatte ihrer elfjährigen Tochter bereits im vergangenen Jahr ein kleines Herz in der Nähe des rechten Schulterblatts gestochen – und ist sich keiner Schuld bewusst: „Sie bat mich, es zu tun“, so die 30-Jährige gegenüber dem US-Sender „WCTI“. Außerdem habe sie den Arm des Kindes betäubt, lediglich Konturen gestochen und ihr eigenes Material verwendet, um ihrer Tochter Schmerzen zu ersparen, so die fragwürdige Argumentation der Mutter. Zudem habe die Kosmetikerin nicht gewusst, dass Minderjährige selbst mit Erlaubnis der Eltern keine Tätowierung machen lassen dürften. Diese Regelung gilt in North Carolina und 13 weiteren Bundesstaaten der USA.

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    Die Anzeige wegen Kindesmissbrauchs hält die Kosmetikerin für übertrieben. Noch mehr: Clay vermutet hinter ihrer Verhaftung eine Verschwörung der Familie ihres Ex-Manns. Schließlich habe sie selbst Anzeige gegen ihren ehemaligen Schwiegervater erstattet. Gründe dafür nannte Clay nicht. Der Wirbel um das Tattoo ihrer Tochter sei ein Racheakt.

    Im November soll das Urteil gegen Odessa Clay gesprochen werden. Eine Anklage wegen Kindesmissbrauchs ist unwahrscheinlich.




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