WAS IHRE FREUNDE LESEN

    Schweriner NPD-Fraktionschef ab Donnerstag erneut vor Gericht

    Pastörs soll im Landtag Holocaust-Opfer beleidigt

    Der NPD-Fraktionsvorsitzende im Landtag Mecklenburg-Vorpommerns, Udo Pastörs, muss sich erneut vor Gericht verantworten. Vor dem Amtsgericht Schwerin beginnt am Donnerstag ein Prozess gegen den rechtsextremen Politiker wegen Verleumdung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Pastörs soll im Januar 2010 in einer Rede vor dem Schweriner Landtag den Holocaust geleugnet und damit Opfer des Holocausts und deren Hinterbliebene beleidigt haben.

    Die rechtsextreme NPD hatte im Januar 2010 im Landtag beantragt, den 9000 Opfern des 1945 in der Ostsee versenkten Flüchtlingsschiffs "Wilhelm Gustloff" ein Denkmal zusetzen. In seiner Rede sprach Pastörs damals von einem "einseitigen Schuldkult", dem "sogenannten Holocaust" und von "Auschwitzprojektionen". Als SPD-Fraktionschef Norbert Nieszery in seiner Erwiderung die "Vernichtung des jüdischen Bolschewismus" als ein Kriegsziel Hitlers zitierte, rief Pastörs dazwischen: "Eine gute Idee." Die Linksfraktion zeigte Pastörs daraufhin an.

    Nach Angaben der Schweriner Staatsanwaltschaft dürfen Abgeordnete zwar grundsätzlich nicht wegen ihrer Äußerungen im Landtag strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt auch für die sonst strafbare Leugnung des Holocausts, aber nicht für verleumderische Beleidigungen, wie sie Pastörs zur Last gelegt werden. Dem Fraktionschef der rechtsextremen Partei drohen im Falle einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Haft.

    Pastörs war bereits 2010 vom Amtsgericht Saarbrücken wegen Volksverhetzung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und 6000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts hatte er bei einem NPD-Treffen im Februar 2009 Türken und Juden verunglimpft. Das Urteil wurde vom Landgericht Saarbrücken bestätigt.

    Quizaction