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    Sender in Frankreich halten sich an Wahl-Sperrfrist

    Kommission: Keine Hochrechnungen vor 20.00 Uhr

    Nach dem Wirbel um die gesetzliche Sperrfrist für die französischen Wahlergebnisse am Sonntag haben sich die Radio- und Fernsehsender verpflichtet, keine Hochrechnungen vor 20.00 Uhr herauszugeben. Die Kommission für Wahlumfragen teilte zudem mit, die neun wichtigsten Umfrageinstitute hätten zugesagt, auch keine bereits vor 20.00 Uhr erstellten Zahlen zur Präsidentschaftswahl an ausländische Medien zu liefern. Laut Gesetz ist es in Frankreich verboten, Wahl-Hochrechnungen vor der Schließung der letzten Wahllokale um 20.00 Uhr zu verbreiten.

    In den kleineren Städten und in Dörfern werden aber schon ab 18.00 Uhr die Stimmen ausgezählt. Meinungsforschungsinstitute sind in repräsentativ ausgewählten Orten dabei und liefern daher schon vor 19.00 Uhr sehr genaue Aussagen zum Ergebnis der Wahl. Diese Hochrechnungen werden ab Punkt 20.00 Uhr von den französischen Medien verbreitet.

    In den vergangenen Jahren hatten Medien in der Schweiz oder Belgien, die nicht an das französische Gesetz gebunden sind, die Hochrechnungen schon vor 20.00 Uhr veröffentlicht. In diesem Jahr wurde befürchtet, dass sich die Zahlen im Internet per Kurzbotschaften-Dienst Twitter oder über soziale Netzwerke wie Facebook blitzschnell auch in ganz Frankreich verbreiten würden. Bei einer Veröffentlichung der Zahlen vor 20.00 Uhr droht eine hohe Geldstrafe.

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