Verkauft Amazon bald gebrauchte Dateien? Der Konzern sicherte sich kürzlich ein Patent, das den Handel mit digitalen Objekten aus zweiter Hand auf der Plattform regelt. Dazu zählen beispielsweise E-Books, Apps oder Video- und Musikdateien. Finden die Daten einen Abnehmer, muss der Anbieter sie von seiner Festplatte löschen. In dem Patent ist auch vermerkt, wie der Weiterverkauf beschränkt werden könnte, um die Nachfrage zu erhalten. So besteht beispielsweise die Möglichkeit, Second-Hand-Dateien mit einem Zählsystem zu versehen, das die Anzahl der möglichen Weiterverkäufe festlegt. Allerdings ist damit die urheberrechtliche Seite noch nicht geregelt. Bislang ist juristisch unklar, ob nicht-körperliche Güter ebenso wie körperliche Güter nach dem Gebrauch einfach weitergegeben werden dürfen. Pikant: Amazon selbst unterbindet derzeit den Verkauf gebrauchter Kindle-E-Books.
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