WAS IHRE FREUNDE LESEN

    SPD erwägt bei Vermögensteuer ab zwei Millionen Euro

    Abgabe soll jährlich 11,5 Milliarden Euro bringen

    Die SPD erwägt im Zuge der von ihr geforderten Wiedereinführung der Vermögensteuer eine Besteuerung von Großvermögen ab zwei Millionen Euro. Bei einem Steuersatz von einem Prozent brächte dies jährlich rund 11,5 Milliarden Euro für die Länderetats, teilte Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) in Düsseldorf mit. Die Zahlen ergeben sich aus Eckpunkten für eine Vermögensteuer, die derzeit von den Ländern NRW, Rheinland-Pfalz, Hamburg und Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) erarbeitet werden.

    Walter-Borjans unterstrich, den vier rot-grün regierten Bundesländern liege mit den entsprechenden Berechnungen nun ein "Ausgangsentwurf" vor. Diese Eckwerte würden "derzeit diskutiert". Im September seien weitere Gespräche geplant, um die Ausgestaltung einer Vermögensteuer "konkret zu machen". Die Beratungen sollten dann in eine Bundesratsinitiative für die Wiedereinführung der Steuer münden.

    Der Freibetrag von zwei Millionen Euro soll laut NRW-Finanzministerium für Alleinstehende gelten, für Ehepaare soll er vier Millionen Euro betragen. Von einer entsprechend ausgestalteten Vermögensteuer wären demnach bundesweit rund 140.000 Menschen betroffen. "Es geht uns bei der Wiedereinführung der Vermögensteuer nicht um Omas Häuschen und das Sparbuch der Enkel", sagte Walter-Borjans. Die Steuer müsse vielmehr so gestaltet sein, dass sie "großes Vermögen angemessen und gerecht erfasst".

    Die von der Opposition geforderte Vermögensteuer wird aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts seit 1997 in Deutschland nicht mehr erhoben. Die Richter wandten sich damals aber nicht gegen die Steuer an sich, sondern nur gegen die unterschiedliche Bewertung von Grundbesitz und sonstigem Vermögen. Im Zuge einer Reform wollen die Befürworter der Vermögensteuer diese nun verfassungsgemäß ausgestalten.

    Walter-Borjans unterstrich, eine angemessene Beteiligung großer Vermögen an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben sei "nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sie ist vor allem eine Frage der ökonomischen Vernunft". Ein überschuldeter Staat werde "nicht nur seiner sozialen Verantwortung nicht gerecht", sondern erschwere auf Dauer "auch die Bildung und den Erhalt von privaten Vermögenswerten".

    Quizaction