Die SPD-Fraktion hat im Bundestag einen Gesetzentwurf gegen Abgeordnetenbestechung vorgelegt: Demnach soll ein Abgeordneter mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden, wenn er einen Vorteil dafür fordert oder annimmt, dass er eine bestimmte Handlung in Wahrnehmung seines Mandats im Auftrag vornimmt oder unterlässt. Strengere Regeln verlangte auch die Organisation Transparency International.
Der SPD-Vorlage zufolge soll auch mit mindestens sechs Monaten Haft bestraft werden, wenn jemand einem Abgeordneten einen Vorteil für ein bestimmtes Verhalten gewährt. Zulässige Parteispenden sollen allerdings dem Gesetzentwurf zufolge nicht als Vorteil im Sinne dieser Vorschrift gelten.
Bislang werden Bestechlichkeit oder Bestechung von Parlamentariern nur als eigener Straftatbestand geahndet, wenn es um Stimmenkauf oder -verkauf geht. Auch eine von Deutschland bereits 2003 unterzeichnete UN-Übereinkunft gegen Korruption fordert eine Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung. Dies wurde von Deutschland bisher nicht in nationales Recht umgesetzt. Auch Vorgaben des Europarats und des Bundesgerichtshofs machen laut SPD eine Neuregelung erforderlich.
Die Antikorruptionsorganisation Transparency International verlangt ebenfalls eine Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung. Dies ist Teil eines Maßnahmenkatalogs, in dem die Organisation Konsequenzen aus der Affäre um den zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff fordert. "Wir brauchen eine Integritätsoffensive der Politik, damit Vertrauen in Demokratie und Politiker zurückgewonnen werden kann", erklärte die Vorsitzende der Organisation, Edda Müller.
Besonders verlangt Transparency International klare Regeln für das Sponsoring von Parteien und Verwaltung analog zu den bisherigen Regeln für Spenden. Für Abgeordnete sollen erweiterte Verhaltensregeln in Bezug auf Einladungen, Geschenke, Reisen und andere Zuwendungen gelten. Sponsoring für Staatsorgane wie Bundespräsidialamt, Bundesregierung oder Landesregierungen soll verboten werden. Für Minister und Parlamentarische Staatssekretäre soll es eine dreijährige Karenzzeit geben, wenn es einen Zusammenhang zwischen bisheriger und künftiger Tätigkeit gibt. Gefordert wird zudem ein Lobbyistenregister.


2 Kommentare