Belin (dapd). Kurz vor der geplanten Abstimmung im Bundestag über das neue Wahlrecht halten SPD und Grüne an ihrer Klagedrohung vor dem Bundesverfassungsgericht fest. Die Parlamentarischen Geschäftsführer beider Fraktionen, Thomas Oppermann und Volker Beck, bekräftigten am Donnerstag in Berlin ihre Kritik an dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, über den der Bundestag am Nachmittag abstimmen wollte. Eine Zustimmung gilt aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Parlament als sicher.
Eine Änderung des Wahlrechts war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht das derzeit geltende Recht im Juli 2008 für verfassungswidrig erklärt hatte. Die Karlsruher Richter beauftragten den Gesetzgeber, bis zum 30. Juni dieses Jahres eine Alternative zur Regelung des sogenannten negativen Stimmgewichts zu finden. Dieses Phänomen kann in Ausnahmefällen dazu führen, dass mehr Zweitstimmen für eine Partei zu weniger Mandaten derselben Partei führen oder umgekehrt.
Nach monatelangem Tauziehen verständigte sich die Koalition auf einen Änderungsvorschlag. Eine Einigung mit der Opposition misslang jedoch.
Die Koalitionsfraktionen wollen das Problem des negativen Stimmgewichts beseitigen, indem künftig jedes Bundesland seine Volksvertreter separat wählen und in den Bundestag entsenden soll. Anders als bisher sollen die Zweitstimmen nicht mehr zwischen den Ländern verrechnet werden. Ausschlaggebend für die Anzahl der Mandate aus einem Land soll unter anderem die Wahlbeteiligung sein. Reststimmen, die nicht für ein Mandat ausreichen, sollen bundesweit verrechnet werden. Überhangmandate soll es weiter geben.
"Gegen das Gesetz, dass FDP und CDU heute verabschieden wollen, werden wir vor dem Bundesverfassungsgericht klagen", sagte Oppermann am Donnerstag im Deutschlandfunk. Weder löse das Gesetz das Problem des negativen Stimmengewichts, noch gebe es eine Lösung für das Problem der Überhangmandate, kritisierte der SPD-Politiker.
Beck teilte mit, dass die Grünen gemeinsam mit der SPD in Karlsruhe eine Normenkontrollklage einreichen werden. Für eine solche Klage ist ein Viertel der Mitglieder des Bundestags erforderlich, gemeinsam verfügen die beiden Fraktionen über ausreichend Stimmen.
Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen erfülle gleich drei Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts nicht, monierte auch Beck. Es sei weder gelungen, das negative Stimmgewicht zu beseitigen, noch das Wahlrecht verständlicher zu machen. Außerdem werde der Entwurf der Problematik der Überhangmandate nicht gerecht. "Deshalb muss Karlsruhe jetzt erneut entscheiden", betonte Beck.
dapd


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