Mannheim (dapd-bwb). Für den Hungertod ihres unheilbar kranken Sohnes soll eine Frau aus Mannheim mit mehreren Jahren Gefängnis bestraft werden. Die Staatsanwaltschaft forderte am Montag in ihrem Plädoyer vor dem Mannheimer Landgericht für die 31-Jährige eine Haftstrafe von neun Jahren und sechs Monaten wegen Totschlags. Der Rechtsanwalt der Frau plädierte auf eine Haftstrafe von unter sechs Jahren.
Die zum Tatzeitpunkt drogenabhängige Angeklagte hatte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Anfang 2010 beschlossen, den an einer unheilbaren Erbkrankheit leidenden Marcel zu Hause in seiner gewohnten Umgebung sterben zu lassen. Sie soll dem Kind wochenlang nichts zu essen gegeben haben.
Die Frau muss sich daher wegen Totschlags und Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen verantworten. Die Mutter hatte die Tat zum Prozessauftakt im Februar in einer Erklärung gestanden. Ihr Sohn Marcel litt an der seltenen Erbkrankheit Adrenoleukodystrophie. Er starb aber an den Folgen von Unterernährung und mangelnder Versorgung. Das bestätigte am Montag noch einmal eine Gerichtsmedizinerin.
Oberstaatsanwalt Reinhard Hofmann sagte in seinem Plädoyer, der Tod des schwerkranken Jungen erfülle den Tatvorwurf des Totschlags durch Unterlassung sowie den der Misshandlung von Schutzbefohlenen. Zwar sei die Mutter aufgrund ihrer schwierigen sozialen Lage einer "belastenden Gesamtsituation" ausgesetzt gewesen und zeige deutlich Reue. Andererseits habe die Angeklagte gewusst, dass der schwer kranke Junge aufgrund ihres Verhaltens sterben würde.
Indem sie den Jungen, der zur Nahrungsaufnahme eine Sonde gelegt bekommen hatte, nicht mehr regelmäßig ernährte, habe sie vorsätzlich gehandelt und den Tod ihres Kindes billigend in Kauf genommen. Ein Amtsarzt fand den Jungen in verwahrlostem Zustand und auf 14 Kilogramm abgemagert im April 2010 vor. Wochen nach seiner Einlieferung in das Klinikum Mannheim starb Marcel.
Die sichtlich aufgewühlte Angeklagte hatte sich während des mehrmonatigen Verfahrens nicht zu den Vorwürfen geäußert. Ihr Verteidiger Steffen Lindberg sprach am Montag von einem tragischen Fall und betonte, seine Mandantin wolle ihre gerechte Strafe annehmen. Der Anwalt gab jedoch zu bedenken, die Situation mit einem Kind, das seit 2009 taub und blind war, nicht mehr laufen und essen konnte, habe die drogenabhängige Angeklagte überfordert. Das müsse sich strafmildernd auswirken.
Lindberg führte zudem an, dass die Mutter ihr Kind vom Ausbruch der Krankheit 2007 bis Anfang 2010 "hingebungsvoll" gepflegt habe. Später habe ihr einfach die Kraft gefehlt, den todkranken Jungen dahinvegetieren zu sehen. Von daher könne man der Mutter keinen vollendeten, "schon gar keinen gefühlskalten Totschlag" unterstellen, sagte der Anwalt. Die Krankheit des Jungen habe sich zum Zeitpunkt seines Todes bereits im Endstadium befunden. Daher sei eine Haftstrafe unter sechs Jahren angemessen.
dapd


