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    Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Hochrechnungen zur Wahl

    Veröffentlichung vor 20.00 Uhr in Frankreich verboten

    Nach der ersten Runde der Präsidentschaftswahl in Frankreich ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen der vorzeitigen Veröffentlichung von Hochrechnungen. Betroffen sind die Nachrichtenagentur AFP, zwei belgische Medien, ein Schweizer Medium, eine Internet-Seite mit Sitz in Neuseeland und ein belgischer Journalist, wie die Staatsanwaltschaft am Sonntagabend in Paris mitteilte.

    Mehrere große Medien außerhalb Frankreichs hatten sich über das Verbot in Frankreich hinweggesetzt, Hochrechnungen zu der Wahl vor 20.00 Uhr und damit vor der Schließung der letzten Wahllokale zu veröffentlichen. AFP hatte daraufhin die Zahlen ebenfalls verbreitet, sie dabei allerdings lediglich den Kunden der Agentur zur Verfügung gestellt und nicht der breiten Öffentlichkeit. Auf eine Veröffentlichung von Wahlprognosen und Hochrechnungen vor 20.00 Uhr steht in Frankreich eine hohe Geldstrafe von bis zu 375.000 Euro.

    Ausländische Medien hatten bereits bei der Präsidentschaftswahl 2007 die Sperrfrist gebrochen. Diesmal war auch befürchtet worden, dass sich Zahlen über das Internet rasend schnell verbreiten. Die ersten Wahllokale schlossen am Sonntag in kleineren Städten und Dörfern schon um 18.00 Uhr. Meinungsforschungsinstitute waren in repräsentativ ausgewählten Orten dabei und lieferten daher schon vor 19.00 Uhr ihre ersten Hochrechnungen zum Ergebnis der Wahl.

    Um die Wähler in den Großstädten nicht zu beeinflussen, die noch bis 20.00 Uhr wählen gehen konnten, durften Ergebnisse aber vorher nicht veröffentlicht werden. Die Kommission für Wahlumfragen schaltete daher am Sonntagabend die Staatsanwaltschaft ein. Es gebe Vorgänge, die "strafbar" erschienen, teilte die Kommission mit.

    "AFP ist international und französisch, wie ist es da vorstellbar, dass unsere Kunden Informationen über die französische Präsidentschaftswahl von unseren internationalen Konkurrenten erhalten könnten, bevor sie von AFP informiert werden", hob AFP-Chef Emmanuel Hoog hervor. "Wir haben keine Sperrfrist gebrochen", fügte er hinzu. Nachdem die 20.00-Uhr-Sperrfrist von anderer Seite durchbrochen worden sei, habe die Nachrichtenagentur entsprechend ihren Regeln lediglich ihre Pflicht erfüllt.

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