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    Stalkermord: Gutachter sieht verminderte Schuldfähigkeit

    Weiden (dapd). Der mutmaßliche Mörder einer 21 Jahre alten Mutter aus Vohenstrauß ist nach Ansicht eines psychiatrischen Gutachters nur vermindert schuldfähig. Der 23-Jährige weise eine erhebliche Persönlichkeitsstörung auf, die ihn zu der Tat getrieben habe, sagte der Münchner Psychiater Norbert Nedopil am Mittwoch im sogenannten Stalkermord-Prozess vor dem Landgericht Weiden. Der Gutachter empfahl zusätzlich die Unterbringung in der Psychiatrie.

    Der Mann aus dem hessischen Bad Hersfeld soll im November 2011 eine 21-jährige Frau aus Vohenstrauß in der Oberpfalz in ihrer Wohnung erstochen haben. Der Mann und das Opfer hatten sich wenige Monate zuvor im Internet kennengelernt. Den Aussagen des ermittelnden Kriminalbeamten zufolge kamen die beiden über das Online-Rollenspiel "World of Warcraft" in Kontakt.

    Der Mann soll der Mutter einer zweijährigen Tochter wochenlang nachgestellt haben. Dazu war er vier Wochen vor dem Mord aus Hessen in die Oberpfalz gezogen, hatte sich am Wohnort der Frau eine Arbeit gesucht und in einem Hotel einquartiert.

    Nach Angaben des Gutachters weist der Angeklagte gleich mehrere Merkmale einer sogenannten Borderline-Störung auf. Er sei nicht in der Lage, andere Menschen differenziert zu beurteilen, und habe eine gestörte Wahrnehmung seiner Umwelt.

    Der heute 23-Jährige sei bereits im Kindesalter erstmals in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden, unter anderem weil er Tiere gequält hatte. Anschließend wuchs er bei einer Pflegemutter auf. Im August 2011, wenige Wochen vor der Tat, unternahm er einen Suizidversuch.

    Der junge Mann sei auch heute weit davon entfernt, ein eigenständiges Leben führen zu können, betonte der Psychiater. Dabei habe der Angeklagte keine Möglichkeit gehabt, sein Schicksal aus eigener Kraft zu ändern. Bei der Tat sei es zu einer "Entladung von Wut und Verzweiflung" gekommen, deren Intensität gesunde Menschen nicht nachempfinden könnten, erläuterte der Gutachter.

    Weil sich solche Ausbrüche jederzeit wiederholen könnten, empfahl der Psychiater eine Unterbringung in der Psychiatrie. Auch die Suizidgefahr bestehe bei dem jungen Mann fort. Es werde noch sehr lange Zeit dauern, bis der Angeklagte ein stabiles Leben führen könne.

    Der Prozess wird am Nachmittag mit den Plädoyers fortgesetzt. Auch das Urteil soll voraussichtlich noch am Mittwoch gefällt werden.

    dapd

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