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Straßenmusiker totgetreten - Haft für junge Männer

Weil er mit zwei Komplizen einen obdachlosen Straßenmusiker tottrat, ist ein 18-Jähriger vom Landgericht Wiesbaden des Mordes schuldig gesprochen worden. Der junge Mann habe mit "unglaublicher Brutalität, ohne jede Gefühlsregung" gehandelt, urteilte die Kammer am Montag und verhängte eine Jugendhaftstrafe von acht Jahren und neun Monaten. Seine beiden 17 Jahre alten Komplizen verurteilten die Richter unter anderem wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge. Sie erhielten Jugendstrafen von sechs Jahren und drei Monaten sowie sieben Jahren und zehn Monaten. 

Die drei, die zur Tatzeit im März vergangenen Jahres 16 und 17 Jahre alt waren, hatten zugegeben, den 45 Jahre alten Obdachlosen zu Tode getreten zu haben. Die Anklage hatte zwischen viereinhalb und achteinhalb Jahre Jugendhaft wegen gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung mit Todesfolge gefordert. 

Die Täter, die alle geständig waren, hatten ihr Opfer in der Nacht zum 9. März im Kurpark in Wiesbaden zufällig angetroffen, als sie auf den Bus warteten. Der 45-Jährige wollte sich dort schlafen legen. Der Mann war stark betrunken. Die drei Angeklagten verwickelten ihn in ein Gespräch und rauchten mit ihrem späteren Opfer eine Zigarette. Dann beschloss einer, den Mann "abzuklatschen". Es sei abgesprochen worden, wer den ersten Angriff ausführen sollte, sagte Richterin Ingeborg Bäumer-Kurandt in ihrer Urteilsbegründung. 

Der älteste Angeklagte habe dem Opfer mit voller Wucht ins Gesicht getreten. Die Richterin sprach von mindestens zwei Stampfschritten, als das Opfer schon wehrlos am Boden lag. Alle drei hätten auf den Musiker eingetreten. Speziell der Älteste habe in Kauf genommen, dass der Mann das nicht überleben würde. 

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Als einer der beiden Jüngeren ihn mit den Worten "Willst Du den umbringen?" habe wegziehen wollen, habe der heute 18-Jährige nur gegrinst und noch einmal mit voller Wucht zugetreten. "Das fühlt sich an wie Knete", soll er angesichts des völlig zertretenen Gesichts des 45-Jährigen gesagt haben. "Das ist Mord aus niedrigen Beweggründen", urteilte die Kammer. Auch die beiden anderen Angeklagten hätten gewusst, dass es sich um lebensgefährliche Tritte handelte. 

dpa