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    Telekom darf Kunden keine Tarifänderungen unterschieben

    Verbraucherschützer erringen juristischen Erfolg

    Die Deutsche Telekom darf nach einem Gerichtsurteil laut Angaben von Verbraucherschützern Kunden künftig keine Tarifänderungen oder teuren Zusatzangebote mehr unterschieben. Die vorliegenden Beweise in einem entsprechenden Verfahren hätten das Landgericht Bonn überzeugt, teilte die Verbraucherzentrale Hamburg (VZH) mit. Das Urteil ist demnach noch nicht rechtskräftig. Die Telekom legte bereits Berufung gegen den Richterspruch ein, wie der Konzern mitteilte.

    "Zahlreiche Kunden" hätten sich darüber beschwert, dass ihnen in Shops der Telekom oder am Telefon kostenpflichtige Zusatzangebote untergeschoben worden seien, teilte die VZH mit. Angeblich bestellte Vertragsänderungen wurden demnach den Kunden bestätigt, obwohl diese die Änderungen gar nicht beauftragt hätten. Die Verbraucher hätten daraufhin Probleme gehabt, die Änderungen wieder rückgängig zu machen. Das Unternehmen habe die Vorwürfe zurückgewiesen und behauptet, die Kunden hätten der Umstellung ihrer Verträge zugestimmt.

    Die Verbraucherschützer verklagten daraufhin die Telekom, teilte die VZH mit. Vor dem Gericht habe es dann eine umfangreiche Beweisaufnahme gegeben. Diese habe zum Urteil der Richter zugunsten der Verbraucher geführt.

    Ein Telekom-Sprecher erklärte angesichts der Mitteilung der VZH, der Konzern weise den Vorwurf des Betrugs zurück. "Kein Kunde muss für Produkte bezahlen, die er nicht wollte", erklärte der Konzern.

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