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    Tiefgaragen-Mord: Angeklagter wird erneut freigesprochen

    Nürnberg (dapd). Der neu aufgerollte Prozess um einen 13 Jahre zurückliegenden Mord an einer Arzthelferin in einer Erlanger Tiefgarage ist am Donnerstag mit einem erneuten Freispruch für den Angeklagten zu Ende gegangen. "Wir haben nichts gefunden, das auf eine eindeutige Täterschaft des Mannes hinweist", begründete der Vorsitzende Richter Stephan Popp das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Die Anklage hatte dem 47-Jährigen vorgeworfen, die 27 Jahre alte Bekannte seiner Tochter erstochen zu haben, weil sie ihn angeblich wegen sexuellen Missbrauchs an dem Mädchen anzeigen wollte. Dieses Motiv war durch Aussagen der Tochter stark geschwächt worden. Außerdem fanden sich von ihm keine DNA-Spuren am Tatort sowie an der Kleidung des Opfers.

    Verteidiger Peter Doll begrüßte die Entscheidung. Die Ermittlungen hätten sich von Anfang an auf den falschen Mann konzentriert, kritisiert er. Rechtsanwältin Andrea Kühne, welche die Eltern des Mordopfers vertritt, reagierte dagegen enttäuscht. "Wir werden in aller Ruhe besprechen, ob wir Rechtsmittel einlegen", sagte sie. Oberstaatsanwalt Wolfgang Gründler hatte bereits am Vortag einen Freispruch aufgrund der Beweislage beantragt.

    Der Richter führte in seiner Urteilsbegründung weiter aus, am Ende des Verfahrens seien lediglich schwache Indizien gegen den früheren Landschaftsgärtner übrig geblieben. Er spielte auf die Angaben zweier ehemaliger Häftlinge an, die sich eine Zelle mit dem Angeklagten geteilt hatten. Ihnen soll er von dem Mord erzählt haben.

    Der eine Zellengenosse war sich bei seiner Zeugenvernehmung über den genauen Wortlaut nicht mehr sicher. Der zweite ist wegen Betrugs zur Fahndung ausgeschrieben und befindet sich Popp zufolge auf der Flucht. "Solche Indizien rechtfertigen in keiner Weise eine Verurteilung, die eine lebenslange Freiheitsstrafe zur Folge hat", erläuterte er.

    Das Motiv ist der Urteilsbegründung zufolge durch die Zeugenaussage der Tochter des Angeklagten außerdem eindeutig widerlegt worden. Sie hatte angegeben, erst viele Jahre nach dem Mord erstmals einer Freundin von den Übergriffen des Vaters erzählt zu haben. Diese zeigte den Mann daraufhin an.

    Für den sexuellen Missbrauch war der Angeklagte zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. In dem Mordprozess wurde er aber bereits 2010 aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Das Verfahren musste 2011 neu aufgerollt werden, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) Fehler in der Beweisaufnahme moniert hatte. Das Revisionsverfahren war im November 2011 nach dem Fund neuer Spuren ausgesetzt worden. Seit rund zwei Wochen wurde neu verhandelt.

    Das bislang unbekannte DNA-Material, das unter den Fingernägeln, am T-Shirt und an einem abgerissenen Ohrring des Mordopfers gefunden worden war, spielte in der Neuauflage des Verfahrens eine entscheidende Rolle: Alle Spuren stammen von der gleichen männlichen Person. "Aber eben nicht vom Angeklagten, dies haben sämtliche Gutachten belegt", betonte der Richter.

    Der Oberstaatsanwalt hatte bereits am Tag vor der Urteilsverkündung die Wiederaufnahme von Ermittlungen in Aussicht gestellt. "Wir haben allerdings schon jeden Stein umgedreht", schmälerte er zugleich Hoffnungen auf eine Aufklärung des Falls. Das DNA-Material werde regelmäßig mit neuen Einträgen der DNA-Datenbanken abgeglichen.

    dapd

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