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Trennungskinder bekommen mehr Geld

Zwei getragene Eheringe liegen auf einem zerrissenen Papier. Foto Karl-Josef Hildenbrand/Illustration Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Trennungskinder bekommen zum 1. August höheren Unterhalt.

In der neuen «Düsseldorfer Tabelle» des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) werden die Bedarfssätze von Millionen unterhaltsberechtigten Kindern zum ersten Mal seit 2010 wieder erhöht. Zuvor waren zweimal die Selbstbehalte der Unterhaltszahler, das sind in der Regel die Väter, erhöht worden. Im Durchschnitt gibt es etwa 3,3 Prozent mehr.

Die neue Ausgabe der bundesweit angewandten Tabelle berücksichtigt unter anderem den gestiegenen steuerlichen Kinderfreibetrag für das Jahr 2015 von 4512 Euro. Daraus ergibt sich ein monatlicher Mindestunterhalt von 376 Euro - bezogen auf Kinder im Alter zwischen sechs und elf Jahren. Zuvor bekamen sie in dieser Altersstufe 364 Euro. Jüngere bekommen etwas weniger, größere etwas mehr - und mit steigendem Einkommen steigt auch der zu zahlende Unterhalt.

Link zu neuer Düsseldorfer Tabelle

Pressemitteilung vom 23. Juli