Die neue Öffentlichkeit im Internet stößt immer wieder auf alte Gesetze, die auch im virtuellen Raum ihre Gültigkeit behalten. Das mag die Netzgemeinde bedauern, aber die Schutzabsicht des Urheber- oder Persönlichkeitsrechts nimmt nun einmal das Internet nicht aus. Solche Rechte gelten auch und gerade in sozialen Netzwerken, Blogs, auf privaten Homepages, in Peer-to-Peer-Communities oder Online-Tauschbörsen. Wer private Videos dreht und auf Youtube stellt, Personen fotografiert und auf Flick veröffentlicht, seine Homepage mit dem Bild eines Künstlers schmückt oder Musik-Files ins Internetz stellt, kann gegen Rechte Dritter verstoßen, wenn zuvor keine Zustimmung der betroffenen Personen eingeholt wurde.;
Vor allen viele jugendliche Handynutzer sind sich dieser möglichen Rechtsverletzungen kaum bewusst, schreibt das Informationszentrum für Mobilfunk (IZMF). Der von den Mobilfunkunternehmen getragene Verein hat den Europäischen Tag des Datenschutzes zum Anlass genommen, um auf wichtigen Regeln beim Umgang mit dem Mobiltelefon hinzuweisen.
Im privaten Kreis dürften wohl die geringsten Probleme auftreten, wenn Bilder einer Geburtstagsparty bei Facebook aufrauchen. Doch selbst hier, muss der Account-Besitzer eigentlich die Zustimmung der abgelichteten Personen einholen. Ganz abgesehen von der rechtlichen Situation, sollte man eigentlich keine Bilder fremder Personen im Internet veröffentlichen, die den Betroffenen unvorteilhaft erscheinen lassen. Man muss nicht gleich an Cyber-Mobbing denken, aber spätestens bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz könnten sich auch Personal-Chefs für die privaten Fotos eines Bewerbers interessieren, die in sozialen Netzwerken zu besichtigen sind. Mit persönlichen Daten und Fotos sollte man generell vorsichtlich umgehen und sie im Zweifelsfall nicht an unbekannte Quellen weiterreichen.
Besonders teuer können Urheberrechtsverletzungen werden. Wer Musik oder Filme für sich oder unentgeltlich für Verwandte und enge Freunde kopiert und weitergibt, verstößt noch nicht gegen das Gesetz. Wird aber ein Kopierschutz geknackt oder die Dateien zum Download in Tauschbörsen oder auf die eigene Homepage gestellt, ist das ohne ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers verboten, warnt der IZMF.
Wer Videos zugesendet bekommt, wie beispielsweise „Happy Slapping“-Filme, in denen Personen geschlagen werden und daraus eindeutig auf eine Straftat geschlossen werden kann, sollte die Polizei verständigen und die Datei zur Beweissicherung nicht löschen.
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