Behinderter musste über Rollbahn kriechen

Ein teilweise gelähmter Mann erhebt schwere Vorwürfe gegen Delta Airlines. Der Mann behauptet, dass er bei einem Flug in die Maschine habe hinein- und hinauskriechen müssen, da die Gesellschaft keine entsprechende Ausrüstung zur Verfügung gestellt habe. Jetzt reichte der Hawaiianer Klage gegen die US-amerikanische Airline ein.

In der Klage vor dem U.S. District Court in Hawaii  zeigt der Mann nicht nur die Fluggesellschaft, sondern auch 20 ihrer Angestellten an, berichtet der US-Sender „ABC“. Bei den Flügen von Hawaii nach Massachusetts und zurück im vergangenen Jahr sei er „intensiven körperlichen und extremen emotionalen Leiden“ ausgesetzt gewesen.  Das Personal habe ihn „entsetzlich und ungeheuerlich behandelt“. Die Vorwürfe des Mannes wiegen schwer. Seit einem Autounfall im Jahr 2000 ist er teilweise gelähmt und ist auf einen Rollstuhl angewiesen.

Von seiner Behinderung setzte er Delta Airlines eine Woche vor dem Flug in Kenntnis. Er bat die Gesellschaft, ihm einen Gangplatz und eine Hebevorrichtung zur Verfügung zu stellen, um mit seinem Rollstuhl in die Maschine gelangen zu können.  Die Airline habe ihm versichert, ihm entsprechend entgegenzukommen. Am Abreisetag teilte man ihm vor Ort am Flughafen Nantucket jedoch mit, dass die notwendige Ausrüstung, um ihm einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen, nicht vorhanden sei. Auch könne die Flugcrew ihn nicht aus dem Flieger herausbefördern, heißt es in der Klage.

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Folglich sei er „gezwungen gewesen, durch den Gang des Flugzeugs, die Gangway hinunter und über die Rollbahn zu kriechen“, erklärte Anwalt D. Baraka Kanaan, der den Mann vertritt. Kanaan habe Delta Airlines daraufhin über die Missstände informiert. Die Fluggesellschaft habe ihm dann zugesichert, dass auf dem Rückflug nach Hawaii alles reibungslos ablaufen würde. Doch der Mann musste das Martyrium erneut über sich ergehen lassen. Zur Unterstützung sei dem Behinderten lediglich ein Stück Pappe angeboten worden, um sie auf den Boden zu legen und damit seine Kleidung beim Kriechen vor Schmutz zu schützen.

Laut „Air Carrier Access Act“, deren Gesetze Fluggäste vor Diskriminierungen schützen sollen, müssen Fluggesellschaften Passagieren „einen Aufzug, Gangplatz oder andere notwendige Ausrüstung bei Bedarf oder auf Wunsch zur Verfügung stellen“.

Als Wiedergutmachung bot Delta Airlines dem Mann 25.000 Gratis-Flugmeilen sowie einen Gutschein über 100 US-Dollar an. Der schlug das Angebot aus, auch aus Angst, dass er bei einem Flug mit der Gesellschaft  wieder eine ähnlich demütigende Behandlung über sich ergehen lassen müsse. Jetzt verklagt er Delta Airlines auf Schadensersatz.

Im vergangenen Jahr seien 5.000 Beschwerden gegen „Delta Airlines“ eingegangen, so Kanaan. Die Fluggesellschaft habe hohe Geldstrafen zahlen müssen. Bislang wollte sich die Airline nicht zu dem schwebenden Gerichtsverfahren äußern.

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