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    Urteil gegen Ex-RAF-Terroristin Becker im Buback-Prozess

    Anklage: 59-Jährige leistete Tatbeitrag

    Das Oberlandesgericht Stuttgart verkündet heute sein Urteil zum Mordfall Buback im Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker. Die 59-Jährige ist angeklagt, 1977 in die Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback und zwei seiner Begleiter verstrickt gewesen zu sein. Laut Anklage soll sie bei Treffen der RAF auf die Ausführung des Anschlags gedrungen und damit einen Tatbeitrag geleistet haben.

    Die Bundesanwaltschaft forderte deshalb viereinhalb Jahre Haft, wovon zwei als bereits verbüßt abzuziehen seien. Beckers Verteidiger plädierten auf Freispruch.

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