Knapp ein Jahr nach dem tödlichen Anschlag auf US-Soldaten am Frankfurter Flughafen ist der Attentäter zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sprach den 22-jährigen Arid Uka des Mordes und Mordversuchs für schuldig. Er hatte gestanden, im März 2011 zwei US-Soldaten erschossen und zwei weitere schwer verletzt zu haben.
Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Das bedeutet, dass die Strafe nicht schon nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Die Tat des 22-jährigen Uka gilt als erster tödlicher Anschlag mit islamistischem Hintergrund in Deutschland. Der im Kosovo geborene und in Deutschland aufgewachsene Attentäter wird als Einzeltäter eingestuft, der von islamistischer Propaganda im Internet beeinflusst wurde. Das Gericht konnte nicht feststellen, dass er mit anderen zusammengearbeitet hatte oder ideologisch oder militärisch ausgebildet wurde.
Uka tötete am 2. März vor und in einem Armeebus zunächst zwei Soldaten mit Kopfschüssen und verletzte zwei weitere lebensgefährlich. Schließlich zielte er mit seiner Pistole auf den Kopf eines fünften Soldaten. Doch seine Waffe hatte eine Ladehemmung, woraufhin Uka flüchtete. Beamte der Bundespolizei nahmen ihn kurz darauf fest. Das Gericht sprach ihn deshalb des Mordes in zwei Fällen und des versuchten Mordes in drei Fällen für schuldig. Er sei bei der Tat "Hass erfüllt" gewesen, habe aber "ruhig und überlegt" gehandelt, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel.
Unmittelbarer Auslöser für die Tat war nach der Darstellung des Angeklagten ein Propagandavideo, das er am Abend vor der Tat im Internet gesehen habe. Darin ist die angebliche Vergewaltigung einer muslimischen Frau durch US-Soldaten zu sehen. Tatsächlich handelte es sich um Bilder aus einem Spielfilm. Der Angeklagte sei überzeugt gewesen, dass jeder US-Soldat ein "des Todes würdiger Vergewaltiger" sei, sagte Sagebiel. Er habe diese zu "Objekten seines Hasses" gegen den Einsatz der US-Armee in Afghanistan gemacht.
Das Gericht wertete zwar das Geständnis des Angeklagten zu seinen Gunsten. Dies sei von "Einsicht und Reue" getragen gewesen, sagte Sagebiel. Zudem habe der 22-Jährige eine "noch nicht ausgereifte Persönlichkeit", was ihn in besonderer Weise für Propaganda empfänglich gemacht habe. Dennoch stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Es folgte damit der Forderung der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte dafür plädiert, auf diese Feststellung zu verzichten.
Der Vorsitzende Richter sprach zum Schluss seiner Urteilsverkündung den Angehörigen und Hinterbliebenen der Opfer sein "tiefstes Mitgefühl" aus. Er hoffe, dass die Verurteilung ihnen "einen gewissen Trost" spende und sie auch keinen Groll gegen Deutschland hegten. "Gegen einzelne Verblendete ist keine Gesellschaft gewappnet", sagte Sagebiel.


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