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    US-Berufungsgericht erklärt Gesundheitsreform für verfassungskonform

    Wichtiger rechtlicher Erfolg für Obama

    Im Kampf um seine umstrittene Gesundheitsreform hat US-Präsident Barack Obama einen juristischen Erfolg davongetragen: Erstmals bescheinigte ein Bundesberufungsgericht einer besonders umstrittenen Regelung des Gesetzes die Verfassungsmäßigkeit. Die Richter im US-Bundesstaat Ohio bestätigten am Mittwoch das Urteil eines Bezirksgerichtes, wonach die Vorgabe, dass US-Bürger eine Krankenversicherung abschließen müssen, nicht gegen die Verfassung verstößt. Die Kläger hatten argumentiert, der Kongress habe mit dieser Regelung seine Kompetenzen überschritten. Das US-Justizministerium begrüßte die Gerichtsentscheidung und kündigte an, die Reform weiterhin "energisch" verteidigen zu wollen.

    Die Gesundheitsreform ist eines der wichtigsten innenpolitischen Anliegen Obamas. Nach erbittertem politischen Streit wurde sie im Frühjahr 2010 knapp vom Kongress verabschiedet. Sie gilt als die größte Sozialreform in den USA der vergangenen Jahrzehnte. Allerdings sind zahlreiche Klagen gegen die Reform anhängig. Beobachter rechnen daher damit, dass sich letztendlich der Oberste Gerichtshof der USA mit dem Thema auseinandersetzen muss. Bis dahin könnten aber noch Monate oder gar Jahre vergehen.

    Im Mittelpunkt der Reform steht das sogenannte "individuelle Mandat" - also die Verpflichtung jedes Bürgers, bis zum Jahr 2014 eine Krankenversicherung zu erwerben. Ansonsten droht eine Strafzahlung. Das umfassende und sehr komplexe Gesetz sieht für den Abschluss einer Versicherung auch staatliche Beihilfen vor.

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