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    Verbraucherschützer fordern Milliarden für Erneuerbare

    Teil der Förderung aus Haushalt bezahlt werden

    Der Staat sollte nach Ansicht von Verbraucherschützern einen Teil der Förderung erneuerbarer Energien aus dem eigenen Haushalt zahlen. Damit sollten die Verbraucher entlastet werden, die die Förderung von Strom unter anderem aus Sonnen- und Windenergie derzeit über ihre Stromrechnung bezahlen, sagte der Energieexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Holger Krawinkel, dem "Manager Magazin Online". Durch eine solche Regelung würden Politiker diszipliniert.

    "Wir brauchen eine Kostenbremse für das Erneuerbare-Energien-Gesetz" (EEG), sagte Krawinkel. Strom aus erneuerbaren Quellen wird in Deutschland durch eine auf 20 Jahre festgeschriebene Einspeisevergütung für die gelieferte Energie gefördert. Zahlen müssen das so gut wie alle Verbraucher über die sogenannte EEG-Umlage. Diese war zuletzt stark angestiegen, vor allem durch einen Boom beim Solarstrom. Befürchtet wird ein weiterer Kostenschub, sobald verstärkt Meereswindparks vor den deutschen Küsten in Betrieb gehen.

    Derzeit liegt die EEG-Umlage bei knapp 3,6 Cent pro Kilowattstunde Strom. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte versprochen, die Umlage werde nicht deutlich über den Wert 3,5 Cent steigen. Die Betreiber des Strom-Übertragungsnetzes gehen Berichten zufolge allerdings mittlerweile davon aus, dass die Umlage im kommenden Jahr auf rund 4,8 Cent steigen könnte.

    Krawinkel forderte nun, "alles was über die 3,5 Cent geht, sollte aus dem Staatshaushalt bezahlt werden". Dies könne eine "Kostenbremse" für die Förderpolitik sein. "Für die Politik ist es bislang einfach, die Wünsche der Anlagenbauer zu erfüllen, wenn allein die Stromkunden die Last tragen."

    Der Bundesrat beschäftigt sich heute mit den Plänen der schwarz-gelben Koalition, die Solarförderung erneut deutlich zu kürzen, um die Kosten im Zaum zu halten. Die Opposition will dabei den Vermittlungsausschusses anrufen, mit Hilfe CDU-geführter Länder im Osten könnte dies gelingen. Sollte der Bundesrat die Förderkürzung aber nicht mit zwei Drittel der Stimmen ablehnen, würde dies das Gesetz lediglich verzögern.

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