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    Verfassungsrichter kippen schwarz-gelbes Wahlgesetz

    Reform vor Bundestagswahl nötig / Lammert für Konsens

    Das von Union und FDP im Alleingang durchgesetzte Bundeswahlgesetz verstößt gegen die Chancengleichheit der Parteien. Das Bundesverfassungsgericht forderte daher eine Neuregelung noch vor der Wahl 2013, um besonders Überhangmandate zu begrenzen. Während Oppositionspolitiker das Urteil begrüßten, wurden auch Forderungen laut, einen parteiübergreifenden Konsens zu suchen.

    Die umstrittenen Überhangmandate sind zwar weiterhin zulässig, doch urteilten die Verfassungsrichter, solch eine "ungleiche Gewichtung der Wählerstimmen" sei nur in "geringem Umfang hinnehmbar". Das Gericht setzte eine "zulässige Höchstgrenze von etwa 15 Überhangmandaten" fest.

    Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erringt als es ihrem Anteil an den Zweitstimmen entspricht. 2009 erhielt die Union 24 Überhangmandate. Die Entscheidung des Gerichts betrifft daneben auch die sogenannte Reststimmenverwertung, das weiterhin mögliche sogenannte negative Stimmgewicht sowie die Sitzverteilung zwischen den Bundesländern.

    Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) rief die Parteien auf, eine einvernehmliche Regelung für das Wahlrecht zum Parlament zu finden. Dies sei ratsam, "um auch nur den Anschein einer Begünstigung oder Benachteiligung einzelner Parteien oder Kandidaten zu vermeiden", erklärte Lammert in Berlin.

    Gegen die schwarz-gelbe Wahlrechtsreform von 2011 hatten SPD und Grüne im Bundestag sowie 3064 Bürger geklagt. "Die Koalition hat heute die Quittung dafür bekommen, dass sie das Wahlrecht als Machtrecht missbraucht hat", erklärte SPD-Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann. Linken-Fraktionschef Gregor Gysi forderte eine zügige Neuregelung und einen Verzicht auf die umstrittenen Überhangmandate.

    Eine grundlegende Korrektur des Wahlrechts verlangte auch Grünen-Parlamentsgeschäftsführer Volker Beck: "Mit ein paar technischen Reparaturen ist es nicht getan." Er warnte vor einer Staatskrise, sollte es bei einer Parlamentsauflösung kein gültiges Wahlrecht geben. Von einer "deftigen Klatsche für Schwarz-Gelb" sprach Grünen-Chefin Claudia Roth im "Hamburger Abendblatt".

    Die Bundesregierung gehe davon aus, dass bis zum Wahltermin im Herbst kommenden Jahres ein gültiges Wahlgesetz vorliege, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums in Berlin. Vizeregierungssprecher Georg Streiter begrüßte, mit dem Urteil werde "Klarheit in der rechtlich komplexen und komplizierten Materie des deutschen Wahlrechts geschaffen".

    Unionsfraktionsvize Günter Krings und der FDP-Rechtsexperte Stefan Ruppert hoben in einer Erklärung hervor, die Verfassungsrichter hätten das bisherige Wahlrecht in den Kernpunkten bestätigt, besonders mit dem grundsätzlichen Ja zu Überhangmandaten. Sie forderten die Opposition auf, an begrenzten Korrekturen mitzuwirken.

    "Unser Ziel ist es, das Gesetz im Konsens zu verabschieden", signalisierte FDP-Parlamentsgeschäftsführer Jörg van Essen in der "Frankfurter Rundschau" grundsätzlichere Kompromissbereitschaft. "Alle müssen jetzt aufeinander zugehen", sagte auch CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt der "Financial Times Deutschland".

    Anlass für die nun gekippte Novelle von 2011 waren auch damals Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gewesen. Sie richteten sich gegen den Sondereffekt des negativen Stimmengewichts.

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