Die Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten Haft für einen Rentner aus Mittelfranken wegen jahrelangen Inzests mit seiner Tochter ist rechtskräftig. Die Revision der Tochter, die eine Strafe wegen Vergewaltigung gefordert hatte, wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) zurückgewiesen, wie das Gericht am Montag mitteilte.
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