Lebenslange Hauft für Todesschützen von Dachau
vor 5 Monaten, Reuters DE Videos
Der Angeklagte Rudolf U. verfolgte die Urteilsverkündung vor dem Münchener Landgericht vom Krankenbett aus.
Der beinamputierte Mann wurde fast ein Jahr, nachdem er im Amtsgericht Dachau einen 31-jährigen Staatsanwalt mit drei Schüssen niedergestreckt hatte, zu lebenslanger Haft veruteilt.
Das Gericht verurteilte ihn wegen Mordes und wegen versuchten Mordes in drei Fällen.
Der heute 55-jährige Rudolf U. hatte im Januar im Amtsgericht Dachau drei Mal auf den Staatsanwalt geschossen. Dieser war wenig später seinen Verletzungen erlegen. Auch andere Personen im Gerichtssaal hätten getroffen werden können. Der Schütze stand in dem damaligen Prozess wegen Unterschlagung von Sozialbeiträgen vor Gericht.
Rudolf U. hatte im Rahmen seiner Anhörung wesentliche Teile der Tat eingeräumt. Unter anderem hat er angegeben, dass er den Staatsanwalt töten wollte. Zur Motivlage hatte er angegeben, dass er in der Vergangenheit immer wieder vor Gericht gescheitert
sei.
Sein Geständnis habe sich aber nicht strafmildernd ausgewirkt, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft München, Thomas Steinkraus-Koch:
"Das Geständnis, da er abgelegt hat, war - wir nennen das ein sogenanntes Zweckgeständnis, es war zu einem Zeitpunkt, als von der Beweisaufnahme alles schon klar da lag. Es war überhaupt nicht von Reue getragen, er hat davon gesprochen, in seinem letzten Wort, dass ihm der Getötete als Mensch leid getan hat. Gleichzeitig kann man daraus den Schluss ziehen, ich hätte es aber wieder getan, weil ich diesen Hass auf die Justiz habe."
Der Fall hatte bundesweite Diskussionen darüber ausgelöst, ob die Gerichtsgebäude in Deutschland nicht besser geschützt werden müssten. Viele Fragen seien noch nicht beantwortet, sagte der Anwalt der Eltern des Ermordeten, Maximilian Müller:
"Na ja, die Frage der Verantwortlichkeit dafür, ob vielleicht entsprechende Maßnahmen diesen Vorfall hätten verhindern können, den Tod ihres Sohnes hätten verhindern können. Die ist natürlich weiter im Raum, die konnte natürlich durch dieses Verfahren nciht beantwortet werden"
Mit ihrem Urteil gegen Rudolf U. folgte das Gericht voll dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Gleichzeitig stellte das Landgericht eine besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Entlassung des Mannes nach 15 Jahren kaum möglich.
ORT: DACHAU, MÜNCHEN (DEUTSCHLAND)
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