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    Vorratsdatenspeicherung scheint entbehrlich

    Seit die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung im März 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde, brodelt die Diskussion um Sinn und Unsinn dieser Maßnahme. Das Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht legte nun eine Studie zum Nutzen der Vorratsdatenspeicherung vor. Das Gutachten zeigt, dass auch nach Wegfall der Datenspeicherung die Aufklärungsquote von Delikten wie Raub oder Mord nicht gelitten hat. Islamistische Terroranschläge wurden aufgrund der Auswertung gespeicherter Daten ebenfalls nicht verhindert. Im Gegenzug untermauert die Studie jedoch auch die Klagen von Polizei und Justiz, dass mangels gespeicherter Informationen zahlreiche Internetkriminelle nicht dingfest gemacht werden konnten.

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