Das bequeme Widerrufsrecht für im Internet gekaufte Ware hat einen Haken: Die von Kunden retournierte Ware verkauft der Händler nämlich meist wieder als Neuware, was in vielen Fällen auch sein gutes Recht ist. Die Rücklaufquote im Versandhandel ist nämlich sehr hoch. Jeder siebte Internetkäufer von Elektronik hat im vergangenen Jahr Ware wieder zurückgeschickt. Das 14-tägige Widerrufsrecht erlaubt die Rücksendung von per Telefon, Fax oder Internet bestellter Ware ohne Angabe von Gründen. Bei Textilien liegt die Rückkaufquote sogar bei 29 Prozent, schreibt „Stiftung Finanztest“ in der neuesten Zeitschriftenausgabe Februar 2012 unter Berufung auf den Zertifizierungsdienstleister Trusted Shops. ;
Meist handeln die Händler korrekt und ihm Rahmen der Rechtsprechung, wenn sie bereits getestete Ware erneut verkaufen. Viele Verkäufer verzichten in der Produktbeschreibung auf Hinweise wie „Retourenware, Verpackung geöffnet“ und greifen zur Formulierung „Zustand neu“. Damit bewegen sie sich im Rahmen der Rechtsprechung. So hatte das Amtsgericht Rotenburg die Klage eines Käufers abgewiesen, der auf seinem neuen Handy eine eingerichtete fremde E-Mail-Adresse vorfand. Die Richter meinten, man könne ein Handy nicht sinnvoll prüfen, ohne auch mal Daten einzugeben. Damit werde aus einem Neugerät nicht zwangsläufig eine gebrauchte Ware (Az. 5 C 350/07). Selbst wenn ein Artikel nicht in der Originalverpackung geliefert werde, handelt es sich um Neuware. Schließlich sei die Ware „Objekt des Kaufs und nicht die Verpackung“ bezieht sich „Finanztest“ auf einen Fall am Oberlandesgericht Hamm (Az. 11 U 102/04).
Die Urteile beziehen sich generell auf Kaufverträge, egal, ob ein Käufer die Ware im Internet oder im Laden gekauft hat. Will ein Kunde, der einen Rückläufer im Laden gekauft hat, diesen umtauschen, so ist er auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Internetkäufer können in diesem Fall ihr 14-tägiges Widerrufsrecht wahrnehmen und den Artikel ohne Angabe von Gründen zurückschicken.
Entdecken Sie Yahoo! mit Ihren Freunden
Entdecken Sie Nachrichten, Videos und andere Inhalte, die Ihre Freunde gelesen oder gesehen haben. Welche Ihrer Aktivitäten andere sehen, bestimmen Sie alleine.
ZuerstBei Facebook einloggen
Meistgelesene Artikel - Technik
Werden Sie ein Fan von Yahoo! Nachrichten auf Facebook
Tipps der Redaktion
storyNach Verwechslung: Vermeintliche Tote heiratet am Ort ihrer eigenen Trauerfeier
storyZufallsfund beim Gärtnern: Mann entdeckt mysteriöse Grabsteine
storySchnarchen statt Hilfe: Telefonist schläft während Notruf ein
storyFast erstickt: Autist rettet seinem Mitschüler das Leben
storyWegen Hänseleien: Mann 33 Jahre lang von der Mutter eingesperrt
storyPopcorn-Mord: 29-Jähriger erschießt Familienvater im Kinosaal
Verwandte Themen
- Klicksafe.de: Sicherheits-Tipps für Eltern und Heranwachsende …
- Allzu sorgloser Datentransfer
- ADAC Kindersitztest / Fünf Versager durchgefallen / Entwarnung …
- ADAC deckt Mängel bei Kindersitzen auf
- Warnung vor Sicherheitslücken bei Smartphone-Apps
- Stiftung Warentest warnt vor Sicherheitslücken bei Smartphon …
- Fünf von 33 Autokindersitzen fallen im Test durch
- Stiftung Warentest leidet unter Niedrigzinsphase
- Untersuchungsergebnis der Stiftung Warentest belegt: Erdbeerkonfitüren …
- Great Barrier Reef entgeht haarscharf Umweltkatastrophe
- Jeder Vierte will Kraft als SPD-Kanzlerkandidatin
- Feste Abläufe dienen Kindern als Gedächtnisstütze
- SEB Immoinvest Öffnung - Was Anleger tun sollen
Quizaction
Aktuelle Videos
1 - 4 von 20
Relevante Nachrichten für Sie
- Wegen Hänseleien: Mann 33 Jahre lang von der Mutter eingesperrt
- Chinesisches Paar soll Unfallopfer lebendig begraben haben
- Schnarchen statt Hilfe: Telefonist schläft während Notruf ein
- Popcorn-Mord: 29-Jähriger erschießt Familienvater im Kinosaal
- Zufallsfund beim Gärtnern: Mann entdeckt mysteriöse Grabsteine

Bisher keine Kommentare vorhanden