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    Wissenschaftseinrichtungen erhalten mehr Freiheiten

    Gesetzentwurf liberalisiert Mittelverwendung

    Wissenschaftliche Einrichtungen außerhalb der Universitäten sollen künftig mehr Handlungsspielräume bei der Ausübung ihrer Aufgaben haben. Das sieht der Entwurf für ein Wissenschaftsfreiheitsgesetz vor, den das Bundeskabinett in Berlin beschloss. Die Neuregelung gibt den Einrichtungen mehr Freiheiten bei der Mittelverwendung, wie Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) anschließend erläuterte. So dürfen Fördergelder über das Jahr der Bewilligung hinaus verwendet werden; Drittmittel können künftig auch für Personalausgaben verwendet werden.

    "Mit dem Gesetz stellen wir die entscheidenden Weichen, damit die Forschungseinrichtungen auch künftig im globalen Wettbewerb erfolgreich bestehen können", sagte Schavan. "Wer Spitzenforscher für sich gewinnen und zukunftsweisende Forschungsprojekte umsetzen will, muss in der Lage sein, flexibel und schnell zu agieren, sagte Schavan. "Das Gesetz ist ein international sichtbares Zeichen für die Attraktivität des Wissenschaftsstandortes Deutschland.

    Die Neuregelung, die noch der Bundestag beschließen muss, geht auf eine Initiative der großen Koalition zurück: Die Eckpunkte wurden bereits im Jahr 2008 vom damaligen Bundeskabinett beschlossen. Profitieren sollen davon außeruniversitäre Einrichtungen wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Frauenhofer-Gesellschaft, die Max-Planck-Gesellschaft oder das Helmholtz-Zentrum.

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