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Wollte in der Schweiz verhafteter IS-Mann Gauck töten?

Ein im vergangenen Jahr in der Schweiz festgenommener Islamist wollte möglicherweise den Bundespräsidenten ermorden. Foto: Markus Scholz

Schweizer Ermittler prüfen nach Medienberichten derzeit Verdachtsmomente gegen einen im Vorjahr festgenommenen Islamisten, der möglicherweise einen Anschlag auf Bundespräsident Joachim Gauck plante.

Wie die «Berliner Morgenpost» und das Onlineportal «Der Westen» am Samstag schrieben, ist der Verdächtige ein «mutmaßlich hochrangiger IS-Terrorist» in Schweizer Untersuchungshaft.

Der 27-jährige Iraker wurde am 21. März 2014 in Beringen im Schweizer Kanton Schaffhausen am Bodensee festgenommen. Konkret wird ihm «Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht» vorgeworfen. Das Bundesstrafgericht der Schweiz in Bellinzona verlängerte seinen Gefängnisaufenthalt kürzlich auch mit der Begründung, er habe sich selbst als «beliebten und angesehenen Kämpfer» des Islamischen Staates (IS) bezeichnet.

Er soll über Kontakte zu Freunden in Österreich, Deutschland und Großbritannien verfügt haben. Nach Auswertung der beschlagnahmten elektronischen Kommunikation gehen die Fahnder davon aus, dass er in der Schweiz eine IS-Terrorzelle aufbauen wollte, heißt es in den Medienberichten. Die brisanteste Spur der Pläne des Mannes und von zwei ebenfalls festgenommenen mutmaßlichen Komplizen führe nach Deutschland: Der Verdächtige habe womöglich vorgehabt, die Bundeswehr anzugreifen oder Gauck zu töten.

Die Schweizer Polizei soll auf dem Handy des 27-Jährigen ein Kartenprogramm gefunden und ausgewertet haben. Drei Markierungen zeigten Schauplätze in Syrien, an denen es IS-Anschläge gegeben hatte, drei weitere Orte in Deutschland: ein Bundeswehr-Krankenhaus, ein Gebäude des Chemiekonzerns Bayer - und Schloss Bellevue, den Amtssitz des Bundespräsidenten.

Die Schweizer Behörden machten am Samstag unter Hinweis auf das laufende Verfahren keine Angaben zu dem Fall. Dem Vernehmen nach sollen die Informationen aus deutschen Ermittlerkreisen stammen. «Der Vorgang ist der Bundesanwaltschaft bekannt», bestätigte ein Sprecher in Karlsruhe der «Berliner Morgenpost» und dem «Westen», ohne Details zu nennen. Mit einer Bewertung des Falles halte sich die oberste deutsche Ermittlungsbehörde derzeit zurück, hieß es.

Beschluss Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts in der Schweiz 30.4.2015