Bei seinem Staatsbesuch in Italien hat sich Bundespräsident Christian Wulff offen für eine Entschädigung italienischer Opfer des Nationalsozialismus gezeigt. Mit dem Urteil des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag von Anfang Februar, wonach Deutschland nicht zu einer individuellen Entschädigung verpflichtet ist, sei nur die rechtliche Seite der Frage geklärt, sagte Wulff am Montag nach einem Treffen mit seinem Kollegen Giorgio Napolitano in Rom. Es bedürfe nun aber einer "politischen Lösung berechtigter Anliegen der Opfer nationalsozialistischer Verbrechen" in Italien.
Wulff äußerte die Hoffnung, dass von den Ergebnissen einer in dieser Angelegenheit eingesetzten Historikerkommission "Impulse" für die Klärung der Opferansprüche ausgehen werden. Napolitano sagte, er hoffe auf eine "politische Antwort" mit dem Ziel, "auf die Opfer des Nationalsozialismus in Italien wirklich einzugehen". Wulff habe sich in dieser Frage "sehr sensibel" gezeigt. Der italienische Präsident unterstrich, dass er das Urteil des Gerichtshofs in Den Haag respektiere.
Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hatte geurteilt, dass die Bundesrepublik italienische Militärinternierte und andere italienische NS-Opfer nicht individuell entschädigen müsse. Es untermauerte damit den Rechtsgrundsatz der Staatenimmunität, nach dem die von Privatklägern in Italien erstrittenen Urteile unwirksam sind. Berlin und Rom wurden zu Verhandlungen auf freiwilliger Basis ermuntert.
Die rund 600.000 italienischen Militärinternierten aus der Zeit zwischen September 1943 und Mai 1945 sind eine Personengruppe, die bei den umfangreichen Entschädigungsleistungen der vergangenen Jahrzehnte weitgehend leer ausgingen. Die deutsche Wehrmacht verweigerte den entwaffneten Soldaten des ehemaligen Verbündeten Italien den Status von Kriegsgefangenen und setzte sie als Zwangsarbeiter ein.


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